EU-Regulatoren untersuchen zu hohe Roamingpreise

10.12.2004 von
Den Mobilfunknetzbetreibern wurde heute europaweit ein Fragebogen zugesandt. Dieser ist Teil einer Untersuchung der Großkundenpreise, die für die internationale Erreichbarkeit, das "Auslandsroaming", berechnet werden und die wiederum zu hohen Gebühren für die Benutzung von Mobiltelefonen in anderen Mitgliedstaaten führen. Diese von der Kommission unterstützte Initiative wurde heute von der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) bekannt gegeben. Die ERG ist das Gremium der für die elektronische Kommunikation zuständigen nationalen Regulierungsbehörden.

Die Kommission betrachtet die hohen Kosten und die komplizierte Gebührenstruktur beim Auslandsroaming schon seit längerem mit Sorge. In ihrer als Teil des EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation verabschiedeten Empfehlung über "relevante Märkte" nannte die Kommission den Großkundenmarkt für Auslandsroaming als einen der Märkte, der für eine Vorabregulierung in Betracht kommt. Dadurch sind die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet, die Situation auf diesem Markt zu überprüfen. Nun befinden sich die Nutzer dieses Großkundendienstes aber außerhalb des Inlandsmarktes, für den die jeweilige nationale Regulierungsbehörde zuständig ist, so dass diese Überprüfung nur dann effizient möglich ist, wenn sich die nationalen Regulierungsbehörden in der ERG abstimmen und gemeinsam handeln, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten.

Der heute versandte einheitliche ERG-Fragebogen wird Informationen liefern, auf deren Grundlage dann Vorschriften erlassen werden könnten. Mit seiner Hilfe soll festgestellt werden, wie sich die Mobilfunknetzbetreiber sowohl als Käufer als auch als Anbieter von Auslandsroamingdiensten für Großkunden verhalten.

Die Antworten auf den Fragebogen werden den nationalen Regulierungsbehörden helfen, die "relevanten Märkte" in ihrem eigenen Land zu bestimmten und etwaige Betreiber mit "beträchtlicher Marktmacht" zu benennen. Werden solche Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt, so können Gegenmaßnahmen getroffen werden. Möglich wären beispielsweise direkte Preiskontrollen bei den Auslandsroaminggebühren für Großkunden, die wiederum zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen dürften.
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