EuGH-Generalanwalt: RegTP diskriminiert neue Anbieter
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) diskriminiert neue Anbieter bei der Gebührenfestsetzung für die Zuteilung von Rufnummern bzw –blöcken. Das geht aus dem Schlussplädoyer von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor. Wie der Nachrichtendienst VWD berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht den EuGH angerufen, um einen Konflikt zwischen der RegTP und der ISIS Multimedia Net sowie der O2 Germany über Gebühren für die Nummernzuteilung klären zu lassen. Eine EU-Richtlinien beschränkt diese Gebühren auf die dafür aufgebrachten Verwaltungskosten. In den Jahren 1999 und 2000 sollte O2 ein Gebühr von über 2,3 Millionen DM und ISIS in Höhe von 38.500 DM zahlen. Gleichzeitig habe aber die Deutsche Telekom über 400 Millionen Nummern kostenlos erhalten.
In dieser Praxis der RegTP sieht der Generalanwalt eine Diskriminierung von neuen Anbietern und gleichzeitig eine Verletzung der EU-Gesetze. Da es sich bei Telefonnummern um ein knappes Gut handelt, dürfen unter gewissen Voraussetzungen weitere Gebühren erhoben werden. Diese müssten dann aber auch von der Deutschen Telekom verlangt werden.
Das Plädoyer des Generalanwalts ist zwar nicht bindend. Doch meistens folgen die EuGH-Richter in ihrem Urteil seinen Ausführungen. (Az: C-327/03 und C-328/03).
In dieser Praxis der RegTP sieht der Generalanwalt eine Diskriminierung von neuen Anbietern und gleichzeitig eine Verletzung der EU-Gesetze. Da es sich bei Telefonnummern um ein knappes Gut handelt, dürfen unter gewissen Voraussetzungen weitere Gebühren erhoben werden. Diese müssten dann aber auch von der Deutschen Telekom verlangt werden.
Das Plädoyer des Generalanwalts ist zwar nicht bindend. Doch meistens folgen die EuGH-Richter in ihrem Urteil seinen Ausführungen. (Az: C-327/03 und C-328/03).