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mobilcom klagt für Umsatzsteuer-Rückerstattung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der mobilcom AG, Schleswig, haben beschlossen, Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz gerichtlich geltend zu machen. Hintergrund der Klage ist, dass die MobilCom Multimedia GmbH (mcm) im August 2000 eine UMTS-Lizenz für 8,43 Milliarden Euro erworben hat und weder die Mitteilung über den Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung eine Umsatzsteuer auswiesen. Die mcm hatte bereits 2003 um die Ausstellung einer korrekten Rechnung gebeten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte dies abgelehnt.
Aus Sicht des Unternehmens und der vorliegenden Gutachten hat die RegTP unternehmerisch gehandelt und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen. Auf einen Verjährungsverzicht der RegTP wird sich das Unternehmen nicht einlassen, denn dieser wäre hierbei in seiner Wirkung nicht hinreichend sicher. Dieses Risiko kann mobilcom gegenüber seinen Aktionären nicht verantworten. Darüber hinaus würde ein Verjährungsverzicht die Durchsetzung der Ansprüche naturgemäß verzögern.
Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von rund 1,16 Milliarden Euro zu rechnen. Davon stehen 90 Prozent France Télécom zu. Um den Anspruch durchzusetzen, wird mobilcom zwei Klagen einreichen. Vor dem Landgericht Bonn soll die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis in Anspruch genommen werden. Vor dem Finanzgericht Köln soll auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht geklagt werden.
Aus Sicht des Unternehmens und der vorliegenden Gutachten hat die RegTP unternehmerisch gehandelt und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen. Auf einen Verjährungsverzicht der RegTP wird sich das Unternehmen nicht einlassen, denn dieser wäre hierbei in seiner Wirkung nicht hinreichend sicher. Dieses Risiko kann mobilcom gegenüber seinen Aktionären nicht verantworten. Darüber hinaus würde ein Verjährungsverzicht die Durchsetzung der Ansprüche naturgemäß verzögern.
Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von rund 1,16 Milliarden Euro zu rechnen. Davon stehen 90 Prozent France Télécom zu. Um den Anspruch durchzusetzen, wird mobilcom zwei Klagen einreichen. Vor dem Landgericht Bonn soll die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis in Anspruch genommen werden. Vor dem Finanzgericht Köln soll auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht geklagt werden.