Rufnummer 116 116 für Kartensperre muss bis Juli 2005 starten
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute dem Sperr e. V. - Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft - die bundeseinheitliche Telefonnummer 116 116 für sofortige Kartensperren zugeteilt. Der Zuteilung ging ein umfangreiches Bewertungsverfahren voraus, in dem die Anträge mehrerer Antragsteller intensiv geprüft wurden. Die Bewerber mussten u. a. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen und dürfen keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen.
Die Zuteilung durch die Reg TP beinhaltet ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der neuen Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer Sperr e. V. und sind von diesem selbst zu organisieren. Die Zuteilungsauflagen sehen vor, dass innerhalb von 180 Kalendertagen nach Zuteilung der Wirkbetrieb aufgenommen wird.
Die Rufnummer muss aus dem Inland entgeltfrei erreichbar und im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten auch faxfähig sein. Auch aus dem Ausland muss es möglich sein, die Rufnummer zu erreichen.
Mit dieser leicht merkbaren Rufnummer soll die sofortige Sperrung von elektronischen Berechtigungen wie z. B. EC- und Kreditkarten, Handys, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen und diversen Kundenkarten über eine zentrale Stelle ermöglicht werden. Bisher muss derjenige, der sein Portemonnaie oder Handy verliert, die jeweiligen Telefonnummern der verschiedenen Anbieter anrufen, um seine Karten schnellstmöglich zum Schutz vor Missbrauch sperren zu lassen. Mit der neuen Rufnummer wird die Kartensperre mit nur einem Anruf wesentlich vereinfacht.
Die Zuteilung durch die Reg TP beinhaltet ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der neuen Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer Sperr e. V. und sind von diesem selbst zu organisieren. Die Zuteilungsauflagen sehen vor, dass innerhalb von 180 Kalendertagen nach Zuteilung der Wirkbetrieb aufgenommen wird.
Die Rufnummer muss aus dem Inland entgeltfrei erreichbar und im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten auch faxfähig sein. Auch aus dem Ausland muss es möglich sein, die Rufnummer zu erreichen.
Mit dieser leicht merkbaren Rufnummer soll die sofortige Sperrung von elektronischen Berechtigungen wie z. B. EC- und Kreditkarten, Handys, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen und diversen Kundenkarten über eine zentrale Stelle ermöglicht werden. Bisher muss derjenige, der sein Portemonnaie oder Handy verliert, die jeweiligen Telefonnummern der verschiedenen Anbieter anrufen, um seine Karten schnellstmöglich zum Schutz vor Missbrauch sperren zu lassen. Mit der neuen Rufnummer wird die Kartensperre mit nur einem Anruf wesentlich vereinfacht.