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Zuteilung von Frequenzen für Internet und Mobilfunk
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat heute die Eckpunkte, für eine neue Zuteilung von Frequenzen im 3,5-GHz-Bereich veröffentlicht. Die Frequenzen im 3,5-GHz-Bereich sind für breitbandige drahtlose Verteilsysteme gedacht, mit denen z. B. schnelle funkgestützte Internetzugänge oder auch Übertragungswege zwischen WLAN-Knoten und dem Internet realisiert werden. Die Nachfrage nach Frequenzen für diese Nutzungsmöglichkeiten ist insbesondere durch die neu entwickelten WiMAX-Systeme stark angestiegen. WiMAX soll dazu beitragen, dass DSL-Anschlüsse auch über weitere Distanzen drahtlos realisiert werden können.
Zusätzlich wurde durch die Reg TP die Frequenzzuteilung für den weitbandigen Bündelfunk im Frequenzbereich 451,00 - 455,74 MHz und 461,00 - 465,74 MHz bekannt gegeben. Damit ist ein Großteil des für den weitbandigen Bündelfunk vorgesehenen Frequenzspektrums vergeben worden, um in Deutschland weitbandige Bündelfunknetze aufzubauen und entsprechende Bündelfunkdienste für überwiegend firmeninterne Mobilkommunikation anzubieten. Die Frequenzzuteilungen sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Zusätzlich wurde durch die Reg TP die Frequenzzuteilung für den weitbandigen Bündelfunk im Frequenzbereich 451,00 - 455,74 MHz und 461,00 - 465,74 MHz bekannt gegeben. Damit ist ein Großteil des für den weitbandigen Bündelfunk vorgesehenen Frequenzspektrums vergeben worden, um in Deutschland weitbandige Bündelfunknetze aufzubauen und entsprechende Bündelfunkdienste für überwiegend firmeninterne Mobilkommunikation anzubieten. Die Frequenzzuteilungen sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet.