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Verbraucherschutz und Tomorrow gegen Mobilcom
Der Hamburger Verbraucherschutzverein wehrt sich gegen den Mobilcom-Schachzug, per Email Kunden des pauschalen 77 Mark Internettarifs fristlos mit dem Hinweis auf die Abmahnung des Vereins zu kündigen. Der Verein ließ verlauten, daß die erteilte Abmahnung keinen Grund für eine Kündigung darstelle. Die Abmahnung auf Wettbewerbswidrigkeit wurde erteilt, da Mobilcom die billigen Internetzugänge nicht für alle Benutzer jederzeit hatte bereitsstellen können. Der Verbraucherschutzverein hält den von Mobilcom genannten Grund der Kündigung für unzutreffend, da Mobilcom statt zu kündigen, die erforderlichen Internetkapazitäten hätte schaffen müssen. Der Hamburger Verein äußerte den Verdacht, daß Mobilcom die Abmahnung als Vorwand benutzt, um die schwer erfüllbaren Verträge vorzeitig lösen zu können. Die Verträge aber sind nur ordentlich kündbar, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Den Betroffenen wird geraten, die Telefonrechnung auf korrekte Abrechnung zu prüfen. Laut Verbraucherverein ist der Tomorrow-Tarif nicht in allen Fällen berechnet worden. Es liegen Beschwerden vor, daß normale Telefongebühren berechnet wurden.
Die Zeitschrift Tomorrow, die den Internet-Dienst in Kooperation mit Mobilcom initiierte, erwägt nun rechtliche Schritte gegen Mobilcom einzuleiten.