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Mehr Verbraucherschutzregeln bei Premium-SMS
Als erste bundesdeutsche Organisation schreibt der Branchen-Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) konkrete verbraucherschützende Maßnahmen im Bereich Premium-SMS (P-SMS) verbindlich fest. Die aktualisierte Fassung des FST-Verhaltenskodex wird vermutlich am 1. Februar 2005 in Kraft treten und dann auch öffentlich einsehbar sein.
Dieser Verhaltenskodex ist auf Premium-SMS-Dienste wie Klingeltöne, Display-Motive, Spiele etc. zugeschnitten. Premium-SMS-Angebote, ein schnell wachsendes Segment der Telekommunikationsbranche, geraten zunehmend in die Kritik. Denn Klingeltöne, Spiel-Downloads, der Austausch von Display-Motiven usw. werden aufgrund ihrer Kosten immer wieder als Schuldenfalle für Jugendliche genannt. Ziel ist es vor allem im problematischen Bereich der Abonnement-Vertragsmodalitäten für mehr Klarheit zu sorgen.
Die neuen Regelungen der Verhaltensmaßstäbe sollen insgesamt transparenzfördernde Kriterien für P-SMS-Werbungen in Print-, Hörfunk-, TV-Medien sowie Teletext, Internet und Online-Diensten berücksichtigen. Dazu gehören vor allem die Festlegung bestimmter Informationspflichten, wie Angaben zum Anbieter, der vom Verbraucher zu zahlende Bruttopreis je Einzel-Leistungsauslieferung, sowie die Angabe eines maximalen Monatspreises, sofern dieser 50 Euro überschreitet.
Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Angabe konkreter Bezugszeiträume, klare Hinweise auf Kündigungsmöglichkeiten und die Deklaration regelmäßiger Kosten, die ggf. unabhängig von den für die Inanspruchnahme der abrufbaren Leistung anfallenden Kosten entstehen.
Dieser Verhaltenskodex ist auf Premium-SMS-Dienste wie Klingeltöne, Display-Motive, Spiele etc. zugeschnitten. Premium-SMS-Angebote, ein schnell wachsendes Segment der Telekommunikationsbranche, geraten zunehmend in die Kritik. Denn Klingeltöne, Spiel-Downloads, der Austausch von Display-Motiven usw. werden aufgrund ihrer Kosten immer wieder als Schuldenfalle für Jugendliche genannt. Ziel ist es vor allem im problematischen Bereich der Abonnement-Vertragsmodalitäten für mehr Klarheit zu sorgen.
Die neuen Regelungen der Verhaltensmaßstäbe sollen insgesamt transparenzfördernde Kriterien für P-SMS-Werbungen in Print-, Hörfunk-, TV-Medien sowie Teletext, Internet und Online-Diensten berücksichtigen. Dazu gehören vor allem die Festlegung bestimmter Informationspflichten, wie Angaben zum Anbieter, der vom Verbraucher zu zahlende Bruttopreis je Einzel-Leistungsauslieferung, sowie die Angabe eines maximalen Monatspreises, sofern dieser 50 Euro überschreitet.
Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Angabe konkreter Bezugszeiträume, klare Hinweise auf Kündigungsmöglichkeiten und die Deklaration regelmäßiger Kosten, die ggf. unabhängig von den für die Inanspruchnahme der abrufbaren Leistung anfallenden Kosten entstehen.