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Telefonkosten begrenzen
Um sich vor unliebsam hohen Telefonrechnungen zu schützen, kann auf Wunsch bei jeglichenTelefonanbietern schriftlich ein Maximalbetrag festgelegt werden, bis an dessen Obergrenze die Telefongesellschaft abrechnen darf. Übersteigt die Rechnung diesen Maximalbetrag, ist der Kunde nicht verpflichtet, den überhöhten Betrag zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg verweist auf das geltende Telekommunikationsgesetz, um die Kunden vor falschen Rechnungen zu schützen. Allein bei der Deutschen Telekom werden Angaben zufolge jährlich bis zu 500 000 Rechnungen beanstandet. Ursache für solche Pannen können Softwarefehler oder Verwechslungen sein.