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Europäische Kommission beanstandet hohe Roaminggebühren
Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen von Beschwerdepunkten an die deutschen Mobilfunkbetreiber T-Mobile und Vodafone gesandt und beanstandet in diesen insbesondere die hohen Gebühren, die beide Unternehmen anderen Mobilfunkbetreibern für internationale Roamingdienste auf Großabnehmerebene berechnen. Eine Untersuchung hat ergeben, dass die mit Roamingdiensten erzielten Gewinne beider Unternehmen um ein mehrfaches höher waren als die von Mobilfunkbetreibern erbrachten vergleichbaren Dienste. Auch waren die Tarife für Roaminganrufe wesentlich höher als die Preise, die von T-Mobile und Vodafone für die Anrufe deutscher Abonnenten von unabhängigen Diensteanbietern auf ihren jeweiligen Netzen berechnet werden.
Die Kommission vermutet, dass die Praktiken dieser beiden Unternehmen unter die Bestimmungen von Artikel 82 des EG-Vertrages über den Missbrauch von Monopolmacht fallen. Ausländische Mobilfunkbetreiber müssen Anbietertarife für die Nutzung der deutschen Netze von T-Mobile und Vodafone bezahlen, wenn ihre eigenen Abonnenten ihre Mobiltelefone in Deutschland gebrauchen (so genanntes Roaming). Hohe Anbietertarife schaden den Verbrauchern insofern, als sie an die Abonnenten der Mobilfunkbetreiber voll weitergegeben werden.
Mit diesem Vorgehen will die Kommission gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher keine übermäßigen Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihre Mobiltelefone auf Reisen in Europa verwenden. Die Europäische Kommission hat es nämlich durch ihre Koordinierung der technischen Normen ermöglicht, dass ein Mobiltelefon auch in anderen EU-Ländern verwendet werden kann.
Die Kommission vermutet, dass die Praktiken dieser beiden Unternehmen unter die Bestimmungen von Artikel 82 des EG-Vertrages über den Missbrauch von Monopolmacht fallen. Ausländische Mobilfunkbetreiber müssen Anbietertarife für die Nutzung der deutschen Netze von T-Mobile und Vodafone bezahlen, wenn ihre eigenen Abonnenten ihre Mobiltelefone in Deutschland gebrauchen (so genanntes Roaming). Hohe Anbietertarife schaden den Verbrauchern insofern, als sie an die Abonnenten der Mobilfunkbetreiber voll weitergegeben werden.
Mit diesem Vorgehen will die Kommission gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher keine übermäßigen Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihre Mobiltelefone auf Reisen in Europa verwenden. Die Europäische Kommission hat es nämlich durch ihre Koordinierung der technischen Normen ermöglicht, dass ein Mobiltelefon auch in anderen EU-Ländern verwendet werden kann.