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TELE2 stoppt Deutsche Telekom-Kampagne
Mit einer Einstweiligen Verfügung hat TELE2 (01013) die gerade gestartete Kampagne zu den neuen Tarifen der Deutschen Telekom gestoppt. Grundlage ist die Art und Weise, wie die Telekom die neuen Tarife präsentiert. Beispielsweise wirbt die Telekom mit Slogans wie Preissenkungen "bis zu 75 Prozent", ohne dabei einen konkreten Bezug zu nennen. Laut TELE2 führt diese Werbung den Konsumenten in die Irre, der Verbraucher hat bei diesen stark vereinfachten Darstellungen überhaupt keine Möglichkeit, objektiv zu vergleichen.
Weiterhin wurde beim Tarif Call Plus zwar die Taktung dem Standard angepasst, den alternative Provider seit jeher anbieten. Dabei wird aber verschwiegen, dass beispielsweise für den neuen Tarif ein im Verhältnis zu den früheren Tarifen erhöhter Grundpreis verlangt wird und unterschlägt Informationen, z.B. dass sich die Taktung geändert hat.
Wegen der irreführenden Angaben verstoßen die Werbeaussagen der Telekom zur neuen Tarifstruktur aus Sicht der TELE2 (01013) gegen das Wettbewerbsrecht. Das Landgericht Hamburg untersagt deshalb mit sofortiger Wirkung, die Aussagen zu wiederholen, und droht der Deutschen Telekom bei Zuwiderhandlung mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden.
Weiterhin wurde beim Tarif Call Plus zwar die Taktung dem Standard angepasst, den alternative Provider seit jeher anbieten. Dabei wird aber verschwiegen, dass beispielsweise für den neuen Tarif ein im Verhältnis zu den früheren Tarifen erhöhter Grundpreis verlangt wird und unterschlägt Informationen, z.B. dass sich die Taktung geändert hat.
Wegen der irreführenden Angaben verstoßen die Werbeaussagen der Telekom zur neuen Tarifstruktur aus Sicht der TELE2 (01013) gegen das Wettbewerbsrecht. Das Landgericht Hamburg untersagt deshalb mit sofortiger Wirkung, die Aussagen zu wiederholen, und droht der Deutschen Telekom bei Zuwiderhandlung mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden.