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Suchmaschinenbetreiber gründen Selbstkontrolle
Die bekanntesten deutschen Suchmaschinenanbieter haben unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) eine eigene Selbstkontrolle initiiert und sich damit in einem ersten anbieterübergreifenden, bundesdeutschen Suchmaschinen-Organ zusammengeschlossen. Zu den Gründungsmitgliedern der Selbstkontrolle gehören AOL Deutschland, Google Inc. mit seinem Angebot www.google.de, LYCOS Europe (mit den Suchen LYCOS Search, Fireball, Hot Bot und der Newssuche Paperball), MSN Deutschland mit der MSN Suche, t-info, T-Online und Yahoo Deutschland.
Ziel der FSM Suchmaschinen ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes im Internet. Die Suchmaschinenanbieter setzen sich bereits seit langem für den Verbraucherschutz sowie Kinder- und Jugendschutz ein und sind sich ihrer besonderen Rolle bei der Informationsvermittlung bewusst. Daneben verpflichten sich die an der Selbstkontrolle beteiligen Suchmaschinenanbieter, zugunsten einer erhöhten Transparenz die Nutzer verstärkt über die Funktion der Suchmaschinen zu informieren.
Die FSM hat gemeinsam mit den Suchmaschinenanbietern zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex des Vereins einen speziellen Sub-Kodex entwickelt, zu dessen Einhaltung sich die beteiligten Anbieter verpflichtet haben. Darüber hinaus hat sie in Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Verfahren entwickelt, welches sicherstellt, dass Internetadressen (URLs), die von der BPjM auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzt wurden, in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden. Der Verhaltenskodex und die dazugehörige Verfahrensordnung sind auf der Webseite der FSM (www.fsm.de) abzurufen.
Ziel der FSM Suchmaschinen ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes im Internet. Die Suchmaschinenanbieter setzen sich bereits seit langem für den Verbraucherschutz sowie Kinder- und Jugendschutz ein und sind sich ihrer besonderen Rolle bei der Informationsvermittlung bewusst. Daneben verpflichten sich die an der Selbstkontrolle beteiligen Suchmaschinenanbieter, zugunsten einer erhöhten Transparenz die Nutzer verstärkt über die Funktion der Suchmaschinen zu informieren.
Die FSM hat gemeinsam mit den Suchmaschinenanbietern zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex des Vereins einen speziellen Sub-Kodex entwickelt, zu dessen Einhaltung sich die beteiligten Anbieter verpflichtet haben. Darüber hinaus hat sie in Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Verfahren entwickelt, welches sicherstellt, dass Internetadressen (URLs), die von der BPjM auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzt wurden, in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden. Der Verhaltenskodex und die dazugehörige Verfahrensordnung sind auf der Webseite der FSM (www.fsm.de) abzurufen.