Konsistenzgebot zwingt Regulierer zu niedrigem TAL-Preis
Bei der anstehenden Entscheidung zur Preisfestsetzung für die „letzte Meile“ führt die konsequente Anwendung des neu im Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführten Konsistenzgebotes zu einem TAL-Preis von deutlich unter 10 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, das acht Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO) in Auftrag gegeben haben und das der zuständigen Beschlusskammer vor der morgen stattfindenden Anhörung übergeben wurde.
Mit dem Inkrafttreten des neuen TKG am 26. Juni 2004 hat sich die Grundlage für Entscheidungen in Entgeltregulierungsverfahren grundlegend geändert. Jetzt ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verpflichtet, alle Maßnahmen umzusetzen. Die neue Entscheidungsgrundlage öffnet dem Regulierer den Weg, die seit 1998 einseitig zu Lasten der alternativen Infrastrukturwettbewerber bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren. Grundlage für die Interconnection-Entscheidungen war dabei stets die europäische Vergleichsmarktbetrachtung der fünf besten Mitgliedsstaaten, wohingegen bei TAL-Entscheidungen ein vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) entwickeltes „analytisches Kostenmodell“ zur Preisfindung herangezogen wurde.
Bei der letzten TAL-Entscheidung im Jahr 2003 hat die Beschlusskammer den EU-Vergleich der fünf führenden Mitgliedsstaaten immerhin als Kontrollinstrument genutzt, um das ermittelte Entgelt von 11,80 Euro zu rechfertigen. Wendet die Regulierungsbehörde dieses Verfahren bei der jetzt anstehenden Entscheidung an, dann muss der Mietpreis für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung heute deutlich unter 10 Euro betragen. In Dänemark zahlen Wettbewerber monatlich 8,60 Euro für die „letzte Meile“; in Italien, dem europäischen Spitzenreiter, lediglich 8,30 Euro.
Mit dem Inkrafttreten des neuen TKG am 26. Juni 2004 hat sich die Grundlage für Entscheidungen in Entgeltregulierungsverfahren grundlegend geändert. Jetzt ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verpflichtet, alle Maßnahmen umzusetzen. Die neue Entscheidungsgrundlage öffnet dem Regulierer den Weg, die seit 1998 einseitig zu Lasten der alternativen Infrastrukturwettbewerber bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren. Grundlage für die Interconnection-Entscheidungen war dabei stets die europäische Vergleichsmarktbetrachtung der fünf besten Mitgliedsstaaten, wohingegen bei TAL-Entscheidungen ein vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) entwickeltes „analytisches Kostenmodell“ zur Preisfindung herangezogen wurde.
Bei der letzten TAL-Entscheidung im Jahr 2003 hat die Beschlusskammer den EU-Vergleich der fünf führenden Mitgliedsstaaten immerhin als Kontrollinstrument genutzt, um das ermittelte Entgelt von 11,80 Euro zu rechfertigen. Wendet die Regulierungsbehörde dieses Verfahren bei der jetzt anstehenden Entscheidung an, dann muss der Mietpreis für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung heute deutlich unter 10 Euro betragen. In Dänemark zahlen Wettbewerber monatlich 8,60 Euro für die „letzte Meile“; in Italien, dem europäischen Spitzenreiter, lediglich 8,30 Euro.