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Deutschland setzt EU-Vorschriften nur mangelhaft um
Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland und neun weitere EU-Mitgliedstaaten Verfahren wegen Verletzung des EU-Rechts im Bereich der elektronischen Kommunikation eingeleitet. Sie beziehen sich auf die unzulängliche nationale Gesetzgebung und die mangelhafte praktische Anwendung der EU-Vorschriften. Betroffen sind Deutschland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, die Slowakei und Finnland.
Mit der Einleitung dieser Verfahren bekräftigt Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, wie wichtig die richtige und vollständige Umsetzung des EU-Rechts ist. „Die mangelhafte Umsetzung dieser Regeln gefährdet den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Sektors der elektronischen Kommunikation, der für Produktivität und Wachstum in der EU unverzichtbar ist. Nach den ersten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gegen Mitgliedstaaten, die den EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben, ist die Kommission nun entschlossen, Unzulänglichkeiten im nationalen Recht und in der praktischen Anwendung aufzuzeigen und die Mitgliedstaaten zu deren Behebung zu drängen. Eines unserer Hauptanliegen besteht darin sicherzustellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) mit allen im EU-Recht vorgesehenen Befugnissen ausgestattet werden, damit sie einen wirksamen Wettbewerb und Verbraucherschutz gewährleisten können.“
So hindert die unzulängliche Umsetzung der EU-Vorschriften die nationalen Regulierungsbehörden daran, den Bürgern die Vorteile des EU-Rechts zugänglich zu machen. In Lettland, Malta und Polen können Rufnummern noch immer nicht übertragen werden, so dass eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung wettbewerbsorientierter Märkte fehlt. Polnische Notdienste sind außerdem nicht über den einheitlichen europäischen Notruf 112 zu erreichen. Die betroffenen Staaten können nun auf die Bedenken der Kommission eingehen, um mögliche weitere rechtliche Schritte abzuwenden.
Mit der Einleitung dieser Verfahren bekräftigt Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, wie wichtig die richtige und vollständige Umsetzung des EU-Rechts ist. „Die mangelhafte Umsetzung dieser Regeln gefährdet den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Sektors der elektronischen Kommunikation, der für Produktivität und Wachstum in der EU unverzichtbar ist. Nach den ersten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gegen Mitgliedstaaten, die den EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben, ist die Kommission nun entschlossen, Unzulänglichkeiten im nationalen Recht und in der praktischen Anwendung aufzuzeigen und die Mitgliedstaaten zu deren Behebung zu drängen. Eines unserer Hauptanliegen besteht darin sicherzustellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) mit allen im EU-Recht vorgesehenen Befugnissen ausgestattet werden, damit sie einen wirksamen Wettbewerb und Verbraucherschutz gewährleisten können.“
So hindert die unzulängliche Umsetzung der EU-Vorschriften die nationalen Regulierungsbehörden daran, den Bürgern die Vorteile des EU-Rechts zugänglich zu machen. In Lettland, Malta und Polen können Rufnummern noch immer nicht übertragen werden, so dass eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung wettbewerbsorientierter Märkte fehlt. Polnische Notdienste sind außerdem nicht über den einheitlichen europäischen Notruf 112 zu erreichen. Die betroffenen Staaten können nun auf die Bedenken der Kommission eingehen, um mögliche weitere rechtliche Schritte abzuwenden.