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Entscheidung in Österreich hat Signalwirkung für Deutschland
Die österreichische Telekom-Control-Kommisson (TKK) hat als erste Regulierungsbehörde der Europäischen Union auf das im November 2004 gefällte Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Überlassung von Teilnehmerdaten reagiert. Alternative Auskunftsanbieter dürfen von der Telekom Austria künftig nur mit einem Bruchteil der bisher berechneten Datenkosten belastet werden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt in Zukunft auf Basis eines Fixbetrags - nicht wie bislang nach anschließender Nutzungshäufigkeit der Teilnehmerdaten.
Diese Entscheidung könnte nach Ansicht der telegate AG auch eine deutliche Signalwirkung für den deutschen Markt haben. Seit Jahren fordert telegate, dass die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Überlassung von Datenkosten reguliert.
"Durch die Entscheidung der österreichischen Regulierungsbehörde wird eines klar: Die Deutsche Telekom verlangt derzeit das Hundertfache an Datenkosten, als nach EU-Richtlinien erlaubt ist. Jetzt muss auch der deutsche Regulierer handeln", fordert Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG.
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Grundsatzurteil im November 2004 den Begriff "Datenkosten" definiert. Die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichtshofs ist direkt bindend für deutsche Behörden und Gerichte.
Diese Entscheidung könnte nach Ansicht der telegate AG auch eine deutliche Signalwirkung für den deutschen Markt haben. Seit Jahren fordert telegate, dass die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Überlassung von Datenkosten reguliert.
"Durch die Entscheidung der österreichischen Regulierungsbehörde wird eines klar: Die Deutsche Telekom verlangt derzeit das Hundertfache an Datenkosten, als nach EU-Richtlinien erlaubt ist. Jetzt muss auch der deutsche Regulierer handeln", fordert Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG.
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Grundsatzurteil im November 2004 den Begriff "Datenkosten" definiert. Die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichtshofs ist direkt bindend für deutsche Behörden und Gerichte.