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Verband mahnt zur Vorsicht bei geographischen Rufnummern
Die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) hat das gesamte Spektrum der am Markt befindlichen Service-Rufnummern unter die Lupe genommen. Die breit angelegte Markt-Untersuchung, in deren Rahmen über 800 Werbe-Spots und Anzeigen erfasst wurden, deutet auf zwei wesentliche Entwicklungen am Markt hin: Die Bereitschaft von Anbietern zu verbraucherorientierten Preisinformationen ist in jüngster Vergangenheit deutlich gestiegen – allerdings gibt der zunehmende Einsatz sogenannter "geographischer" Rufnummern im Bereich der Telefonmehrwertdienste Anlass zur Sorge um verbrauchergerechte Information.
Die Untersuchung "Rufnummerngassen im Vergleich – Einhaltung von Deklarationspflichten und Transparenz von Dienstekennzahlen", beleuchtet das aktuelle Erscheinungsbild der am Markt für Telefonmehrwertdienste befindlichen Segmente hinsichtlich gesetzeskonformer Gestaltung von Preisangaben und sachgerechtem Einsatz der Service-Rufnummern in den jeweils dafür vorgesehenen Rufnummerngassen.
"Die Transparenz von Dienstekennzahlen ist neben der Einhaltung von Preisangaben ein wichtiges Kriterium – denn sie ermöglichen dem Verbraucher die richtige Einschätzung der zu erwartenden Dienstleistung", erklärt Claudia Kalenberg, Geschäftsführerin FST e.V.. "Leider haben wir feststellen müssen, dass zunehmend mehr Anbieter ihre Angebote, die eigentlich der Rufnummerngasse 0190 / 0900 zuzuordnen wären, über sogenannte geographische Rufnummern am Markt platzieren ohne dass der Verbraucher transparent über die entstehenden Kosten informiert wird."
Die Untersuchung zeigt konkret: Der Anteil von Diensten, die über geographische Rufnummern – also mittels Ortsnetzvorwahlen – angeboten werden, steigt erkennbar an. In diesem Bereich findet sich auch die höchste Konzentration von Verstößen gegen die Preisdeklarationspflicht. Von insgesamt 48 Spots oder Anzeigen ohne Preisangabe bzw. fehlerhafter Deklaration entfallen 28 auf Angebote, die statt der originär vorgesehen Rufnummergasse eine Ortsvorwahl nennen. Im Bereich 0190 / 0900 hat die Branche dagegen einen Schritt nach vorn gemacht. Von 482 Werbemaßnahmen zu 0190 wiesen nur vier eine fehlerhafte Preisangabe auf.
Die Untersuchung "Rufnummerngassen im Vergleich – Einhaltung von Deklarationspflichten und Transparenz von Dienstekennzahlen", beleuchtet das aktuelle Erscheinungsbild der am Markt für Telefonmehrwertdienste befindlichen Segmente hinsichtlich gesetzeskonformer Gestaltung von Preisangaben und sachgerechtem Einsatz der Service-Rufnummern in den jeweils dafür vorgesehenen Rufnummerngassen.
"Die Transparenz von Dienstekennzahlen ist neben der Einhaltung von Preisangaben ein wichtiges Kriterium – denn sie ermöglichen dem Verbraucher die richtige Einschätzung der zu erwartenden Dienstleistung", erklärt Claudia Kalenberg, Geschäftsführerin FST e.V.. "Leider haben wir feststellen müssen, dass zunehmend mehr Anbieter ihre Angebote, die eigentlich der Rufnummerngasse 0190 / 0900 zuzuordnen wären, über sogenannte geographische Rufnummern am Markt platzieren ohne dass der Verbraucher transparent über die entstehenden Kosten informiert wird."
Die Untersuchung zeigt konkret: Der Anteil von Diensten, die über geographische Rufnummern – also mittels Ortsnetzvorwahlen – angeboten werden, steigt erkennbar an. In diesem Bereich findet sich auch die höchste Konzentration von Verstößen gegen die Preisdeklarationspflicht. Von insgesamt 48 Spots oder Anzeigen ohne Preisangabe bzw. fehlerhafter Deklaration entfallen 28 auf Angebote, die statt der originär vorgesehen Rufnummergasse eine Ortsvorwahl nennen. Im Bereich 0190 / 0900 hat die Branche dagegen einen Schritt nach vorn gemacht. Von 482 Werbemaßnahmen zu 0190 wiesen nur vier eine fehlerhafte Preisangabe auf.