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BITKOM fordert strafrechtliches Vorgehen gegen Phishing

28.04.2005 von
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) fordert die Bundesregierung auf, gegen Pishing und sogenannte Spoof-Seiten stärker vorzugehen. Das aktuelle Gesetz gegen Spam-Mail reiche nicht aus und müsste um diesen Tatbestand erweitert werden, so der Geschäftsführer der BITKOM Peter Broß. Zur Zeit gäbe es keine strafrechtliche Handhabe gegen diese neue Form der Internet-Kriminalität.

Beim Phishing (abgeleitet vom „Password-Fishing“) verschicken Betrüger Massenmails, mit denen User verleitet werden sollen, vertrauliche Daten wie Kreditkartennummern, PINs und Passwörter preiszugeben. Dabei werden die Mails oft mit Webseiten verlinkt, die den Originalseiten von Banken oder Online-Shops ähneln („Spoof“-Seiten). Mit den erschlichenen Daten wird dann Missbrauch betrieben und z.B. Geld von fremden Konten abgehoben oder auf fremde Rechnung eingekauft. Die Betrüger machen sich erst damit strafbar, während das reine Versenden der Phishing-Mail und das Fälschen der Webseiten noch straffrei ist.

Die Anzahl der Phishing-Mails steigt nach Angaben der „Anti-Phishing-Working-Group“ im Monat um rund 25 Prozent und zunehmend werden diese Mails auch mit Computerviren und Würmern kombiniert. Oftmals werden mit dem Öffnen der Spoof-Seiten automatisch Programme auf dem Computer installiert, die dann zusätzliche Informationen ausspähen. Deshalb muss die aktuelle Regelung zum Vorgehen gegen Spam-Mails um diese Form des Internetbetrugs ergänzt werden.
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