Verbraucherschutz kritisiert kostenpflichtigen Anrufservice

28.04.2005 von
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bekommt immer mehr Beschwerden über einen neuen Anrufservice von O2. Hat ein O2-Kunde das Handy ausgeschaltet oder die Mailbox nicht aktiviert, erhält er beim Einschalten des Handys Kurzmitteilungen über die verpassten Anrufe. Die Anrufer müssen dann für diesen Service zahlen. Die Verbraucherzentrale kritisiert dieses Vorgehen und rät Anrufern, diese Dienstleistung nicht zu bezahlen. „O2 berechnet erfolglosen Anrufern seiner Kunden eine kostenpflichtige Dienstleistung, ohne vorher ihre Zustimmung einzuholen. Unserer Ansicht nach besteht kein gültiger Vertrag zwischen einem Anrufer und O2. Er kann die Bezahlung des Anruf-Info-Services verweigern“, so Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale.

Da bis jetzt noch keine gültige Rechtssprechung zu dieser Angelegenheit vorliegt, rät die Verbraucherzentrale Anrufern, O2-Kunden nur mit unterdrückter Telefonnummer (# 31# vorwählen) anzurufen. Bis jetzt sind nur Verbraucher betroffen, die einen O2-Kunden mit einem Laufzeitvertrag kontaktieren. Diese könnten aber den Service durch einen kostenlosen Anruf von ihrem Handy unter 0179/55222 deaktivieren. Für o2-Prepaidkunden wird es die Information für Anrufe in Abwesenheit ab dem 17. Mai geben. Für eine Abschaltung dieses Services müssen sie aber wahrscheinlich zahlen (Hotline für Loop-Kunden 0179/55282, für Tchibo 0179/64242).

Neben O2 hat auch Vodafone den kostenpflichtigen Anruf-Info-Service eingeführt. T-Mobile und E-Plus bieten diese Netzfunktion kostenlos an.
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