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Domain-Inhaber erhalten unzulässige Rechnungen
Mehrere tausend Internet-Domain-Inhaber bekamen in letzter Zeit Rechnungen von der DAD Deutscher Adressdienst GmbH. Die Angeschriebenen sollten für Werbung im Deutschen Internet Register 879,28 Euro an den DAD zahlen. Zurückzuführen ist dies auf ein Schreiben, welches die Domain-Inhaber im Dezember letzten Jahres bekommen hatten. Dabei sollte ein Fragebogen ausgefüllt werden und mit der Bestätigung der Domainadresse und -rubrik diese im Deutschen Internet Register aktualisiert werden. In Wahrheit handelte es sich aber um den Versuch, Kunden für ein sogenanntes Adressengrab mit ungewöhnlich hoher Registrierungsgebühr (zwei Jahre zu jeweils 879,28 Euro) zu gewinnen. Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare rät deshalb, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das Formular deute lediglich auf eine kostenlose Bestätigung einer bereits bestehenden Eintragung hin.