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Verbraucherzentrale warnt vor Aushöhlung des Datenschutzes
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor einer weiteren Aushöhlung des Datenschutzes durch das neue Telemediengesetz gewarnt. Nach dem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Anbieter von Internetplattformen künftig auch ohne Zustimmung der Nutzer deren personenbezogene Daten speichern und weitergeben dürfen. Voraussetzung ist, dass Anhaltspunkte für eine unerlaubte Nutzung der Onlinedienste vorliegen.
Der neue Passus im Telemediengesetz kommt vor allem auf Druck der Unterhaltungsindustrie, die ohne Umweg über die Strafverfolgungsbehörden direkten Zugriff etwa auf die Daten von Tauschbörsennutzern haben will. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die damit verbundenen Einschränkungen der Privatsphäre für unverhältnismäßig.
Um dem ausufernden Sammeln von Verbraucherdaten im Internet Einhalt zu gebieten, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband bei einer Anhörung des Bundeswirtschaftsministeriums in Bonn auch an anderen Stellen Nachbesserungen im Telemediengesetz. So muss für die Nutzer transparent sein, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden. Zwischen dem Vertragsschluss und der Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten für Werbung und Marketing muss es eine strikte Trennung geben. Die Erstellung von Nutzerprofilen unter Verwendung von Pseudonymen darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen und nach vorangehender Unterrichtung durch den Diensteanbieter erfolgen (Opt-in).
Der neue Passus im Telemediengesetz kommt vor allem auf Druck der Unterhaltungsindustrie, die ohne Umweg über die Strafverfolgungsbehörden direkten Zugriff etwa auf die Daten von Tauschbörsennutzern haben will. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die damit verbundenen Einschränkungen der Privatsphäre für unverhältnismäßig.
Um dem ausufernden Sammeln von Verbraucherdaten im Internet Einhalt zu gebieten, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband bei einer Anhörung des Bundeswirtschaftsministeriums in Bonn auch an anderen Stellen Nachbesserungen im Telemediengesetz. So muss für die Nutzer transparent sein, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden. Zwischen dem Vertragsschluss und der Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten für Werbung und Marketing muss es eine strikte Trennung geben. Die Erstellung von Nutzerprofilen unter Verwendung von Pseudonymen darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen und nach vorangehender Unterrichtung durch den Diensteanbieter erfolgen (Opt-in).