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Vorwürfe gegen Telekom könnten fallen gelassen werden
Die Deutsche Telekom kann im Ermittlungsverfahren auf eine Teileinstellung hoffen. Im Verfahren wegen der angeblichen Falschbewertung der Immobilien der Deutschen Telekom will die Staatsanwaltschaft zentrale Vorwürfe fallen lassen, berichtet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf unternehmensnahe Kreise. Die Teileinstellung soll demnach die angeblich unrichtigen Angaben in den Emissionsprospekten zum zweiten und dritten Börsengang betreffen. Eine mögliche Anklageschrift würde dann nur noch die eventuelle Immobilienfalschbewertung in der Eröffnungsbilanz sowie zum ersten Börsengang berühren. Es sei aber auch eine außergerichtliche Einigung für das gesamte Verfahren denkbar, heißt es weiter.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Entscheidung auf eine Erklärung des Bilanzexperten Karlheinz Küting in der Fachzeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung". Demnach beeinträchtige nicht jeder bilanzielle Fehler die Aussagekraft des Jahresabschlusses. Zudem könnten unrichtige Angaben geheilt werden. Im Jahr 2001 hatte die Deutsche Telekom Wertberichtigungen in Höhe von 3 Milliarden Euro auf ihr Immobilienvermögen vorgenommen.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Entscheidung auf eine Erklärung des Bilanzexperten Karlheinz Küting in der Fachzeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung". Demnach beeinträchtige nicht jeder bilanzielle Fehler die Aussagekraft des Jahresabschlusses. Zudem könnten unrichtige Angaben geheilt werden. Im Jahr 2001 hatte die Deutsche Telekom Wertberichtigungen in Höhe von 3 Milliarden Euro auf ihr Immobilienvermögen vorgenommen.