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Wettbewerbszentrale mahnt T-Online ab

20.05.2005 von
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat der Onlinedienst T-Online abgemahnt. T-Online hatten Bestandskunden von Zeit- und Volumentarifen per Email mitgeteilt, dass sich die Laufzeit des Vertrages auf zwölf Monate verlängert. Bisher war dieser jederzeit kündbar. Kunden, die nicht binnen sechs Wochen gegen Einwand gegen die Vertragsänderung erheben, erklären automatisch ihr Einverständnis. Die Abmahnung der Zentrale ist vor allem gegen die Vertragsverlängerung durch ein schweigendes Einverständnis. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

In einem Schreiben der Wettbewerbszentrale an T-Online heißt es dazu, dass eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiert, unwirksam sei. Des weiteren beanstandet die Wettbewerbszentrale, dass die Informationen in eine Werbung für neue Tarife eingebunden sei.

Durch die Abmahnung wird T-Online aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ansonsten werde der Anspruch vor Gericht geltend gemacht.