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Anlegerkanzlei fechtet Telekom-Verschmelzung mit T-Online an
Die auf die Rechte von Kapitalanlegern spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei pd, Dr. Peter Dreier, hat gegen die Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG zwei Anfechtungsklagen beim Landgericht Darmstadt erhoben. Anlegeranwalt Dr. Dreier ist optimistisch, so die Chancen der Telekom zu verringern, mit einem Antrag auf Sofortvollzug diese Verschmelzung noch in den nächsten Monaten umzusetzen.
Dreier bemängelt, dass im Verschmelzungsbericht nicht dargelegt worden sei, warum die Gründe, die vor fünf Jahren zur Auslagerung von T-Online aus dem Telekom-Konzern geführt hätten, nun nicht mehr gegeben sein sollten. Er führt aus, dass es sich dabei um die aktienrechtlich verbotene Ausnutzung eines Sondervorteils handele. Seines Erachtens liegt die Verschmelzung mit T-Online nur im Interesse der Deutschen Telekom AG, indem sie von ihrer Monopolstellung als Hauptaktionär Gebrauch macht, und sich von den unliebsamen außenstehenden Aktionären trennt.
Der Anlegeranwalt geht davon aus, dass das Festnetzgeschäft der Telekom bald keine Gewinne mehr erwirtschaften wird, da zukünftig fast kostenlos über das Internet telefoniert werden kann. Die Deutsche Telekom sichert sich, laut Dr. Dreier, durch diese Maßnahme die eigene Überlebensfähigkeit. „Der T-Online Vorstand hätte der Verschmelzung niemals zustimmen dürfen. Er ist Vorstand aller Aktionäre und nicht nur Vorstand des Hauptaktionärs.“, kritisiert Dreier in seiner Anklageschrift.
Dreier bemängelt, dass im Verschmelzungsbericht nicht dargelegt worden sei, warum die Gründe, die vor fünf Jahren zur Auslagerung von T-Online aus dem Telekom-Konzern geführt hätten, nun nicht mehr gegeben sein sollten. Er führt aus, dass es sich dabei um die aktienrechtlich verbotene Ausnutzung eines Sondervorteils handele. Seines Erachtens liegt die Verschmelzung mit T-Online nur im Interesse der Deutschen Telekom AG, indem sie von ihrer Monopolstellung als Hauptaktionär Gebrauch macht, und sich von den unliebsamen außenstehenden Aktionären trennt.
Der Anlegeranwalt geht davon aus, dass das Festnetzgeschäft der Telekom bald keine Gewinne mehr erwirtschaften wird, da zukünftig fast kostenlos über das Internet telefoniert werden kann. Die Deutsche Telekom sichert sich, laut Dr. Dreier, durch diese Maßnahme die eigene Überlebensfähigkeit. „Der T-Online Vorstand hätte der Verschmelzung niemals zustimmen dürfen. Er ist Vorstand aller Aktionäre und nicht nur Vorstand des Hauptaktionärs.“, kritisiert Dreier in seiner Anklageschrift.