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Ermittlungen gegen Telekom eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Ermittlungen gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG) wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs hinsichtlich des Börsenprojektes eingestellt. Als Gründe für die Verfahrenseinstellung wurden die Verstreichung der Verjährungsfrist und die lange Verfahrensdauer angegeben. Außerdem hätten sich für die Beschuldigten durch den Umstand, ständig Gegenstand der öffentlichen Diskussion zu sein, schwerwiegende persönliche Belastungen ergeben.
Die DTAG wurde verdächtigt, in den Jahren 1995, 1996 und 1997 falsche Bilanzen veröffentlicht zu haben. Das Unternehmen hatte in diesen Jahren den Wert seiner Immobilien um mehr als 2 Milliarden DM überhöht angesetzt und bilanziert. Dadurch wurde die Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent überschritten.
Der Deutschen Telekom wurde auferlegt, einen Geldbetrag zwischen 20.000 und 250.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Außerdem hat sich das Unternehmen zu einer gemeinnützigen Zahlung in Höhe von 5 Millionen Euro bereit erklärt.
Die DTAG wurde verdächtigt, in den Jahren 1995, 1996 und 1997 falsche Bilanzen veröffentlicht zu haben. Das Unternehmen hatte in diesen Jahren den Wert seiner Immobilien um mehr als 2 Milliarden DM überhöht angesetzt und bilanziert. Dadurch wurde die Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent überschritten.
Der Deutschen Telekom wurde auferlegt, einen Geldbetrag zwischen 20.000 und 250.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Außerdem hat sich das Unternehmen zu einer gemeinnützigen Zahlung in Höhe von 5 Millionen Euro bereit erklärt.