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LG Hamburg: Versteckte Vertragsverlängerung unzulässig
Das Landgericht Hamburg hat in einer Eilentscheidung den Versuch von T-Online gestoppt, DSL-Kunden mit Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist unterzuschieben. T-Online hatte seinen Kunden eine Mail mit Werbung zugeschickt, an deren Ende sich ein versteckter Hinweis auf die verlängerte Kündigungsfrist von einem Jahr fand.
Nach Ansicht der Hamburger Richter ist dies unzulässig. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations-und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßte die Entscheidung und verband mit ihr die Hoffnung für mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern. Diese müssten deutlich über vertragliche Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht informiert werden.
Die einstweilige Anordnung des Landgerichts stellt lediglich eine vorläufige Entscheidung dar. Ob in der sich anschließenden Hauptsacheverhandlung die Entscheidung bestätigt wird, bleibt abzuwarten.
Nach Ansicht der Hamburger Richter ist dies unzulässig. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations-und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßte die Entscheidung und verband mit ihr die Hoffnung für mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern. Diese müssten deutlich über vertragliche Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht informiert werden.
Die einstweilige Anordnung des Landgerichts stellt lediglich eine vorläufige Entscheidung dar. Ob in der sich anschließenden Hauptsacheverhandlung die Entscheidung bestätigt wird, bleibt abzuwarten.