0%
0%
Neues TK-Gesetz vergisst die Internet-Telefonie
Bei den kürzlich vom Bundestag mit rot-grüner Mehrheit verabschiedeten Änderungen zum Telekommunikationsgesetz wurde die Internet-Telefonie völlig vergessen. Nachbesserungsbedarf ist somit vorprogrammiert, erläutert Gerhard Wenderoth, Geschäftsführer des Internet- Telefonvermittlungssystems toplink im Hochsicherheitsdatenzentrum der Interxion GmbH mit dem deutschen Internet-Knoten DE?CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange).
Über den vom Verband der deutschen Internetwirtschaft betriebenen Knoten fließt nach Verbandsangaben rund 90 Prozent des deutschen Internet- Datenverkehrs. „Der Gesetzgeber befasst sich nachträglich mit dem Problem der Kurzwahldienste bei Handys, ohne sich vorausschauend mit dem Abzock-Potenzial der Internet-Telefonie zu befassen“, kritisiert Wenderoth. Er ist weiterhin der Ansicht, dass in die aktuellen Änderungen beim TK-Gesetz zur Erhöhung der Kostentransparenz Regelungen zur Internet-Telefonie gehört hätten.
Kommt es vor den vorgezogenen Neuwahlen noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat, sollten die Verhandlungen genutzt werden, „um einem potenziellen Missbrauch bei Internet-Telefonie einen Riegel vorzuschieben“, fordert toplink-Geschäftsführer Wenderoth. „Unsinn, wie die Vorab-Preisangabepflicht für Call- by-Call-Anbieter und die 1 Euro-Obergrenze für Kurzwahldienste“ empfiehlt er abzuschaffen.
Über den vom Verband der deutschen Internetwirtschaft betriebenen Knoten fließt nach Verbandsangaben rund 90 Prozent des deutschen Internet- Datenverkehrs. „Der Gesetzgeber befasst sich nachträglich mit dem Problem der Kurzwahldienste bei Handys, ohne sich vorausschauend mit dem Abzock-Potenzial der Internet-Telefonie zu befassen“, kritisiert Wenderoth. Er ist weiterhin der Ansicht, dass in die aktuellen Änderungen beim TK-Gesetz zur Erhöhung der Kostentransparenz Regelungen zur Internet-Telefonie gehört hätten.
Kommt es vor den vorgezogenen Neuwahlen noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat, sollten die Verhandlungen genutzt werden, „um einem potenziellen Missbrauch bei Internet-Telefonie einen Riegel vorzuschieben“, fordert toplink-Geschäftsführer Wenderoth. „Unsinn, wie die Vorab-Preisangabepflicht für Call- by-Call-Anbieter und die 1 Euro-Obergrenze für Kurzwahldienste“ empfiehlt er abzuschaffen.