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Telegate stellt Zahlung an Telekom ein
Der Auskunftsdienstleister Telegate hat die Zahlung für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten an die Deutsche Telekom AG eingestellt. Die Telekom verlangt derzeit ca. 9 Cent pro Anruf. Telegate hält dies für zu hoch: „Das sind Mondpreise“, sagte Andreas Albath, Chef der Telegate der „Welt am Sonntag“. Bei der Telekom heißt es dagegen: „Diese Preise sind vom Bundeskartellamt überprüft worden.“
Der Auskunftsanbieter hält einen Preis von „deutlich weniger als ein Cent“ pro Datensatz für angemessen. Telegate verweist hierbei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das über eine vergleichbare Situation in den Niederlanden entschieden hatte. Außerdem hat das Unternehmen die Deutsche Telekom auf eine Rückzahlung von 70 Millionen Euro plus Zinsen für den Zeitraum von 1996 bis 2004 verklagt. Gleichzeitig wird auch über eine Schadenersatzklage in Höhe von 130 Millionen Euro nachgedacht.
Telegate hat bis heute rund 15 Millionen Euro für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten an die Deutsche Telekom gezahlt. Durch den Wechsel der Zuständigkeit vom Bundeskartellamt an die Regulierungsbehörde von Kommunikation und Post (RegTP) könnten die Zahlungen zukünftig weniger werden. Die RegTP hat bereits ein „Verfahren der nachträglichen Entgelt-Kontrolle“ eingeleitet. Allerdings wird dies nur für künftige Zahlungen gelten.
Der Auskunftsanbieter hält einen Preis von „deutlich weniger als ein Cent“ pro Datensatz für angemessen. Telegate verweist hierbei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das über eine vergleichbare Situation in den Niederlanden entschieden hatte. Außerdem hat das Unternehmen die Deutsche Telekom auf eine Rückzahlung von 70 Millionen Euro plus Zinsen für den Zeitraum von 1996 bis 2004 verklagt. Gleichzeitig wird auch über eine Schadenersatzklage in Höhe von 130 Millionen Euro nachgedacht.
Telegate hat bis heute rund 15 Millionen Euro für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten an die Deutsche Telekom gezahlt. Durch den Wechsel der Zuständigkeit vom Bundeskartellamt an die Regulierungsbehörde von Kommunikation und Post (RegTP) könnten die Zahlungen zukünftig weniger werden. Die RegTP hat bereits ein „Verfahren der nachträglichen Entgelt-Kontrolle“ eingeleitet. Allerdings wird dies nur für künftige Zahlungen gelten.