0%
0%
ver.di fordert Regeln für Internetnutzung am Arbeitsplatz
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat klare Regeln für die Internetnutzung am Arbeitsplatz gefordert. Demnach müssen eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, was erlaubt ist und was nicht. Auch über vom Arbeitgeber eventuell festgelegte Kontrollmaßnahmen müsse Klarheit herrschen: „Denn immer mehr Beschäftigte werden von ihrem Arbeitgeber bespitzelt. Dabei werden zum Teil auch Gesetze übertreten. Denn eine Rundumüberwachung der Beschäftigten ist rechtlich nicht statthaft“, meint Lothar Schröder, Bundesvorstand von ver.di. Dabei soll dem Arbeitnehmer auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt werden. Eine Netiquette soll das Aufrufen von rassistischen, pornografischen und gewaltverherrlichenden Seiten verhindern.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 7. Juli 2005 stellt die private Nutzung des Internets eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar. Das gilt auch dann, wenn die Nutzung nicht ausdrücklich verboten wurde. Besonders wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornografischen Inhalt surft, kann dies ein Kündigungsgrund sein (AZ: 2 AZR 581/04).
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 7. Juli 2005 stellt die private Nutzung des Internets eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar. Das gilt auch dann, wenn die Nutzung nicht ausdrücklich verboten wurde. Besonders wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornografischen Inhalt surft, kann dies ein Kündigungsgrund sein (AZ: 2 AZR 581/04).