0%
0%
Sasser-Verursacher erhält 21 Monate auf Bewährung
In dem sogenannten Sasser-Wurm-Prozess hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Verden heute den Angeklagten wegen Datenveränderung in 4 Fällen sowie der Computersabotage in 3 Fällen für schuldig befunden. Der 19-Jährige Autor des Computerwurms erhält eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.
”Sasser" hatte im Mai 2004 weltweit Millionen Computer lahm gelegt und große Schäden verursacht.
Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Altenheim oder einem Krankenhaus verrichten. Bis auf das Tragen seiner eigenen Auslagen wurde außerdem davon abgesehen, die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten aufzuerlegen. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger haben auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
”Sasser" hatte im Mai 2004 weltweit Millionen Computer lahm gelegt und große Schäden verursacht.
Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Altenheim oder einem Krankenhaus verrichten. Bis auf das Tragen seiner eigenen Auslagen wurde außerdem davon abgesehen, die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten aufzuerlegen. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger haben auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.