Bundesrat fordert Nachbesserung
Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen. Vor allem bei der Anpassung der Regelungen an EU-Richtlinien, dem Umfang und der Ausgestaltung der Preisangabe- und -ansagepflichten sowie bei der Verlängerung der Übergangsfristen sei Nachbesserungsbedarf erforderlich. Weitere Anrufungsgründe betreffen die Haftungsbeschränkung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten und die Fälligkeit der Entgeltforderung bei Beanstandungen durch Endnutzer.
Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz die Integration der Regelungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung 1997 in das Telekommunikationsgesetz und die Fortentwicklung verbraucherschützender Regelungen. Vornehmlich geht es dabei um Verpflichtungen von Dienst-Anbietern zur Preisangabe, zur Verbindungstrennung, zur Registrierung von Anwählprogrammen (Dialern) und um Auskunftsansprüche gegenüber der Regulierungsbehörde in Bezug auf 0190er-Rufnummern.
Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz die Integration der Regelungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung 1997 in das Telekommunikationsgesetz und die Fortentwicklung verbraucherschützender Regelungen. Vornehmlich geht es dabei um Verpflichtungen von Dienst-Anbietern zur Preisangabe, zur Verbindungstrennung, zur Registrierung von Anwählprogrammen (Dialern) und um Auskunftsansprüche gegenüber der Regulierungsbehörde in Bezug auf 0190er-Rufnummern.