0%
0%
Urteil: Premium-Dienste müssen SMS-Kosten nennen
Das Landgericht Hannover hat ein wichtiges Urteil zum Schutz vor teuren SMS-Flirts gefällt. Demnach müssen die Anbieter von Premium-SMS in jeder einzelnen SMS die Kosten dafür gut sichtbar aufführen. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Anbieter NewTex GmbH statt. "Das Urteil ist ein wichtiger Mosaikstein, Kinder und Jugendliche besser vor der Kostenfalle Handy zu schützen", meint Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. "Es unterstreicht unsere Forderung nach Preistransparenz vor Inanspruchnahme eines Telekommunikationsdienstes."
Im konkreten Fall sollte eine 12jährige 102,60 Euro für einen dreitätigen Chat zahlen. Die Kosten für die SMS von 1,99 wurden nur in der ersten Kurzmitteilung genannt. Die vzbv kritisierte die fehlende Preisangabe in den Folge-SMS. Außerdem enthielt die Internetadresse das Wort gratis und erwecke damit den Eindruck, für den Flirt würden keine Kosten entstehen. Damit würden die Anbieter die Unerfahrenheit der Kinder und Jugendlichen ausnutzen. Das Gericht gab dem vzbv in allen Punkten Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ 14 O 158/04).
Im konkreten Fall sollte eine 12jährige 102,60 Euro für einen dreitätigen Chat zahlen. Die Kosten für die SMS von 1,99 wurden nur in der ersten Kurzmitteilung genannt. Die vzbv kritisierte die fehlende Preisangabe in den Folge-SMS. Außerdem enthielt die Internetadresse das Wort gratis und erwecke damit den Eindruck, für den Flirt würden keine Kosten entstehen. Damit würden die Anbieter die Unerfahrenheit der Kinder und Jugendlichen ausnutzen. Das Gericht gab dem vzbv in allen Punkten Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ 14 O 158/04).