Neue Abzock-Masche Webbilling
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer neuen Bezahlweise im Internet, dem Webbilling. Dabei lassen sich unseriöse Anbieter den überteuerten Zugang zu Webseiten über die Mobilfunkrechnung des Kunden bezahlen. Dieser muss auf den kostenpflichtigen Internetseiten seine Mobilfunknummer angeben und erhält dann per SMS einen Bezahlcode, welcher auf der Webseite eingegeben wird. So erhält der Kunde seine Zugangsdaten für den kostenpflichtigen Bereich. Die Beträge dafür werden auf der monatlichen Mobilfunkrechnung des Kunden ausgewiesen. Besitzt man nun aber ein Prepaid-Handy, bekommt man auch keine Rechnung und weiß nicht, welcher Anbieter wann wie viel abgerechnet hat.
Auf kostenpflichtigen Internetseiten, die den Zugang häufig nur im Abonnement anbieten, werden dem Kunden täglich Gebühren berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Da gesetzlich keine Höchstbeträge vorgeschrieben sind, kommen hier sehr schnell mehrere Hundert Euro im Monat zusammen.
Auf kostenpflichtigen Internetseiten, die den Zugang häufig nur im Abonnement anbieten, werden dem Kunden täglich Gebühren berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Da gesetzlich keine Höchstbeträge vorgeschrieben sind, kommen hier sehr schnell mehrere Hundert Euro im Monat zusammen.