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Telefonüberwachung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom heutigen Tage die präventive Telefonüberwachung auf Landesebene seitens der Polizei für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht des 1. Senates verstößt eine entsprechende Regelung des Landes Niedersachsen, die die Telefonüberwachung zur Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten vorsah, gegen das Fernmeldegeheimnis gemäß Art. 10 Abs. 1 GG.
Darüber hinaus habe ein einzelnes Bundesland überhaupt keine Befugnisse, die Telekommunikationsüberwachung zur Verfolgung von Straftaten zu regeln. Dies habe der Bundesgesetzgeber bereits abschließend getan, weswegen den Ländern weitergehende Regelungen nicht möglich seien (Az.: 1 BvR 668/04).
Darüber hinaus habe ein einzelnes Bundesland überhaupt keine Befugnisse, die Telekommunikationsüberwachung zur Verfolgung von Straftaten zu regeln. Dies habe der Bundesgesetzgeber bereits abschließend getan, weswegen den Ländern weitergehende Regelungen nicht möglich seien (Az.: 1 BvR 668/04).