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Neue Chancen für drahtlosen Internetzugang

27.07.2005 von
Heute findet bei der Bundesnetzagentur eine Anhörung über die Bereitstellung von Frequenzen für Funkanwendungen im Rahmen des Fixed Wireless Access (FWA) und zum geplanten Zuteilungsverfahren statt. Ziel dieser Anhörung ist, schnellstmöglich Frequenzen für schnelle funkgestützte Internetzugänge auf dem deutschen Markt bereitzustellen. Die mit der Widmung „Fixed Wireless Access“ bezeichneten Frequenzen im Bereich 3,5 GHz sollen voraussichtlich ab Ende 2005 bereitstehen. “Mit den zusätzlichen Frequenzen verbinden wir natürlich auch die Hoffnung, dass Alternativen zum Festnetzzugang entstehen, die in Gebieten, die nicht durch DSL erschlossen sind, einen breitbandigen Zugang zum Internet eröffnen“, erklärt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt einen sehr flexiblen Regulierungsansatz, in dem die Frequenzen bei 3,5 GHz für verschiedenste Technologien, wie z.B. WIMAX, eingesetzt werden sollen. In erster Linie sollen die Frequenzen zudem zur Realisierung der funkgestützten Anbindung von Teilnehmern dienen und als Internetzugänge genutzt werden können. Ferner gäbe es die Möglichkeit, freie Systemkapazitäten durch weitere Nutzungen auszufüllen.

Das nutzbare Spektrum beträgt maximal 2 x 84 MHz gepaart, aber die Verfügbarkeit ist regional geringer. Sollte sich ein größerer Bedarf zeigen, wird durch die Bundesnetzagentur im Einzelnen versucht, registrierten Versorgungswünschen auch im Frequenzbereich 3,6 bis 3,8 GHz zur Realisierbarkeit zu verhelfen. Dies unterstützt ein neu entwickeltes Registrierungsverfahren. Kommt es zu Überschneidungen bei Versorgungswünschen setzt das neue Registrierungsverfahren die Tradition des Dialogs mit den Marktteilnehmern fort, um einer Vielzahl von Betreibern mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen einen schnellen Marktzutritt zu eröffnen. So können z. B. räumliche oder technische Entkoppelungen der Versorgungsbereiche erarbeitet oder Nutzungsmöglichkeiten oberhalb der Ebene der reinen Frequenzzuteilung vereinbart werden.

Die eigentlichen Frequenzzuteilungen erfolgen auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes. Das vorgeschaltete Registrierungsverfahren ist eine Art Serviceangebot der Bundesnetzagentur, das zur Konfliktvermeidung beitragen und das Nebeneinander verschiedener Investitionen möglich machen soll.
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