Urteil: Telekom muss an Telegate zahlen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Telekom an die Telegate AG knapp 5 Millionen Euro wegen überhöhter Gebühren für die Nutzung von Datenbanken zahlen (Az.: VI U Kart 4/02). Dies berichtet das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe. Das Urteil wird von Seiten der Telegate AG als wichtiges Signal für die anderen noch anhängigen Verfahren um überhöhte Gebührenzahlungen gesehen.
In diesen Verfahren geht es um Rückzahlungsforderungen in Höhe von knapp 70 Millionen Euro. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat bereits Revision eingelegt.
In diesen Verfahren geht es um Rückzahlungsforderungen in Höhe von knapp 70 Millionen Euro. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat bereits Revision eingelegt.