Senkung der TAL-Entgelte
Die Bundesnetzagentur hat heute die Entscheidung über die neuen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung (TAL) rückwirkend zum 1. Juli 2005 genehmigt. Somit muss nun für die einfache Übernahme eines Telefonanschlusses ohne Schaltarbeiten beim Endkunden ein Bereitstellungsentgelt von 43,10 Euro gezahlt werden. Damit liegt der Preis bei Neuschaltungen bis zu 32 Prozent unter dem bisher zu zahlenden Entgelt. Für die Kündigung mit einem gleichzeitigen Wechsel zu einem anderen Wettbewerber bzw. Rückkehr zur Deutschen Telekom werden nun statt 19,95 Euro nur noch 5,80 Euro berechnet. Ohne einen Wechsel verringert sich das Kündigungsentgelt von 36,65 Euro auf nun 29,10 Euro.
Außerdem entschied die Bundesnetzagentur heute über den gemeinsamen Zugang zur TAL, dem sogenannten „Line-Sharing“. So wurden auch hier das einmalige Bereitstellungsentgelt sowie das Kündigungsentgelt gesenkt. Bei einer Kündigung differenziert man ebenfalls danach, ob eine gleichzeitige Umschaltung erfolgt oder nicht. Mit gleichzeitiger Umschaltung liegt das Kündigungsentgelt nun bei 10,48 Euro, das entspricht einer Senkung von 83 Prozent. Ohne eine gleichzeitige Umschaltung beträgt das Kündigungsentgelt jetzt 51,22 Euro. Außerdem wurde für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ein monatlicher Überlassungspreis von 2,31 Cent festgelegt. Sämtliche Entgelte sind bis Ende Juni 2007 genehmigt worden.
„Die deutschen Entgelte nehmen damit auch im europäischen Vergleich eine sehr gute Position ein und gehören damit zu den günstigen innerhalb der EU-Staaten. Die Preise für den Zugang zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung liegen dabei unter den Entgelten in Frankreich, wo sich Line-Sharing bereits als überaus erfolgreiches Geschäftsmodell erwiesen hat“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig hofft Kurth, dass durch die getroffenen Entscheidungen die Verbreitung der Breitbandanschlüsse in Deutschland beschleunigt wird.
Außerdem entschied die Bundesnetzagentur heute über den gemeinsamen Zugang zur TAL, dem sogenannten „Line-Sharing“. So wurden auch hier das einmalige Bereitstellungsentgelt sowie das Kündigungsentgelt gesenkt. Bei einer Kündigung differenziert man ebenfalls danach, ob eine gleichzeitige Umschaltung erfolgt oder nicht. Mit gleichzeitiger Umschaltung liegt das Kündigungsentgelt nun bei 10,48 Euro, das entspricht einer Senkung von 83 Prozent. Ohne eine gleichzeitige Umschaltung beträgt das Kündigungsentgelt jetzt 51,22 Euro. Außerdem wurde für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ein monatlicher Überlassungspreis von 2,31 Cent festgelegt. Sämtliche Entgelte sind bis Ende Juni 2007 genehmigt worden.
„Die deutschen Entgelte nehmen damit auch im europäischen Vergleich eine sehr gute Position ein und gehören damit zu den günstigen innerhalb der EU-Staaten. Die Preise für den Zugang zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung liegen dabei unter den Entgelten in Frankreich, wo sich Line-Sharing bereits als überaus erfolgreiches Geschäftsmodell erwiesen hat“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig hofft Kurth, dass durch die getroffenen Entscheidungen die Verbreitung der Breitbandanschlüsse in Deutschland beschleunigt wird.