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Stopp des Gesetzgebungsverfahrens bremst Mittelstand aus
Der Branchen-Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) weist darauf hin, dass sich das mögliche Aus für das Gesetzgebungsverfahren TKG-ÄndG (Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften) für die Anbieter von Servicerufnummern mit Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent auswirken könnte. Der FST äußerte seine Bedenken in Hinblick auf die am 5. September 2005 stattfindende Sitzung des Vermittlungsausschusses.
Trotz weitgehender parteiübergreifender Übereinstimmungen halten Branchen-Kenner das Inkrafttreten des Gesetzes für nicht mehr sehr wahrscheinlich. Dies hätte dann vor allem weitreichende Konsequenzen für die oftmals mittelständischen Anbieter von Servicerufnummern. Sie müssten nach Abschaltung der Rufnummerngasse 0190 und Umstellung der Dienste (Faxabrufdienste, Info-Hotlines etc.) auf die Rufnummerngasse 0900 zum 1. Januar 2006 enorme Umsatzeinbußen auffangen.
Als Anbieter-Verband setzt der FST daher auf wirtschaftlichen und politischen Weitblick. „Bedauerlich, sollte der TK-Markt als einer der letzten treibenden Wirtschaftskräfte Deutschlands, durch ein gestopptes Gesetzgebungsverfahren nachhaltigen Schaden nehmen. Wir halten eine Anhebung der Preisobergrenze auf 3 Euro für dringend erforderlich.“, so die Geschäftsführerin des FST, Claudia Kalenberg.
Trotz weitgehender parteiübergreifender Übereinstimmungen halten Branchen-Kenner das Inkrafttreten des Gesetzes für nicht mehr sehr wahrscheinlich. Dies hätte dann vor allem weitreichende Konsequenzen für die oftmals mittelständischen Anbieter von Servicerufnummern. Sie müssten nach Abschaltung der Rufnummerngasse 0190 und Umstellung der Dienste (Faxabrufdienste, Info-Hotlines etc.) auf die Rufnummerngasse 0900 zum 1. Januar 2006 enorme Umsatzeinbußen auffangen.
Als Anbieter-Verband setzt der FST daher auf wirtschaftlichen und politischen Weitblick. „Bedauerlich, sollte der TK-Markt als einer der letzten treibenden Wirtschaftskräfte Deutschlands, durch ein gestopptes Gesetzgebungsverfahren nachhaltigen Schaden nehmen. Wir halten eine Anhebung der Preisobergrenze auf 3 Euro für dringend erforderlich.“, so die Geschäftsführerin des FST, Claudia Kalenberg.