Änderungen am Telekommunikationsgesetz nicht blockieren

02.09.2005 von
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unionsgeführten Bundesländer aufgerufen, die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz bei Telefondiensten nicht im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen. "Intransparente und überteuerte Angebote, die zur Verschuldung Jugendlicher beitragen, verdienen keine Schonung," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Vor allem bei versteckten SMS-Abos gibt es Probleme.

Der Bundestag hatte im Juni Änderungen am Telekommunikationsgesetz beschlossen. Sie sehen mehr Kostentransparenz bei sogenannten Mehrwertdiensten im Festnetz und im Mobilfunk vor. Hierzu zählen Erotik- ebenso wie Hausaufgabendienste, Klingeltöne oder News-Abos. Im Bereich der Mehrwertdienste hat es in den vergangenen Jahren gravierenden Missbrauch durch unseriöse Anbieter gegeben. Häufig fehlen Angaben über den Preis ebenso wie eindeutige Informationen darüber, ob man beispielsweise bei Klingeltönen eine einmalige Leistung bezahlt oder einen Abo-Vertrag abschließt. Auch die Information zu Kündigungs- oder Beschwerdemöglichkeiten wird häufig nicht gegeben.

Die dubiosen Praktiken von SMS-Premium-Diensten und 0190er-Betreibern haben zu einer Flut von Beschwerden bei den Verbraucherzentralen geführt. Um so unverständlicher ist für den vzbv, dass die Bundesländer das Gesetzesvorhaben bisher blockieren und den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Dieser soll sich in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 5. September damit befassen.

Union und FDP setzen beim Verbraucherschutz in der Telekommunikation vorrangig auf die "selbstregulierenden Kräfte des Marktes". Zugleich wird vor staatlicher Überregulierung und einer drohenden Bevormundung der Verbraucher gewarnt. Dabei wird ignoriert, dass eben diese Marktkräfte nicht nur bei den sogenannten Dialern versagt haben. Erst eine Gesetzesänderung hat hier zu einem besseren Verbraucherschutz geführt. Auch die anhaltenden Verbraucherbeschwerden über intransparente Bedingungen bei Klingeltonangeboten, SMS-Diensten und 0190er-Nummern sprechen nicht dafür, dass die Marktkräfte zu einer Problemlösung führen werden.

"Wer die jetzt im Gesetz vorgesehene Preisinformation als "Pseudoinformation" abtut, der leistet unseriösen Geschäftsmodellen und der Verschleierung von Kosten Vorschub ," kritisierte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Wer will, dass sich Unternehmen mit innovativen und kundenorientierten Telekommunikationsangeboten durchsetzen, darf sich der geplanten Gesetzesänderung nicht verschließen."
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