BREKO fordert zügige Verabschiedung der TKG-Änderungen
Am 5. September 2005 tritt der Versammlungsausschuss des Bundestages zu seiner voraussichtlich letzten Sitzung dieser Legislaturperiode zusammen, um unter anderem auch über das Telekommunikationsänderungsgesetz zu entscheiden. Dieses soll in das erst letztes Jahr novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) weitreichende Verbraucherschutzregelungen sowie eine Übergangsvorschrift für „innovative Dienste“ einfügen.
Allerdings sieht der Verband der Regio-Carrier (BREKO) diese Sonderklausel kritisch, da in deren Rahmen Voice-over-IP-Anbieter drei Jahre lang keine Notruffunktionalitäten sicherstellen müssen. „Die geplante Regelung führt zu eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zwischen etablierten Unternehmen und Voice-over-IP-Anbietern“, kritisiert Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann. Daher sei diese wettbewerbswidrige Bevorzugung neuer Anbieter ein Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität und des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes.
Eigentlicher Grund für die Gesetzesänderung waren zahlreiche Verbraucherschutzbestimmungen, die direkt in das Gesetz integriert werden sollten. Doch trotz der Annahme, diese Regelungen seien zu weitreichend, appelliert der Verband an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, sich dafür einzusetzen, das Gesetz in der Sitzung passieren zu lassen. Dies jedoch ohne die wettbewerbsverzerrende VoIP-Klausel.
Derzeit kann bei der IP-basierten Telefonie im mobilen Einsatz kein Notruf zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle übermittelt werden. Dadurch kann auch der Standort des Hilfsbedürftigen nicht automatisch ermittelt werden. In den USA wurden VoIP-Anbieter nach Fällen von missglückten Notrufen aufgefordert, den erweiterten Zugang zur Notrufnummer 911 bis Ende November 2005 sicherzustellen oder die Dienste zu sperren.
Allerdings sieht der Verband der Regio-Carrier (BREKO) diese Sonderklausel kritisch, da in deren Rahmen Voice-over-IP-Anbieter drei Jahre lang keine Notruffunktionalitäten sicherstellen müssen. „Die geplante Regelung führt zu eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zwischen etablierten Unternehmen und Voice-over-IP-Anbietern“, kritisiert Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann. Daher sei diese wettbewerbswidrige Bevorzugung neuer Anbieter ein Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität und des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes.
Eigentlicher Grund für die Gesetzesänderung waren zahlreiche Verbraucherschutzbestimmungen, die direkt in das Gesetz integriert werden sollten. Doch trotz der Annahme, diese Regelungen seien zu weitreichend, appelliert der Verband an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, sich dafür einzusetzen, das Gesetz in der Sitzung passieren zu lassen. Dies jedoch ohne die wettbewerbsverzerrende VoIP-Klausel.
Derzeit kann bei der IP-basierten Telefonie im mobilen Einsatz kein Notruf zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle übermittelt werden. Dadurch kann auch der Standort des Hilfsbedürftigen nicht automatisch ermittelt werden. In den USA wurden VoIP-Anbieter nach Fällen von missglückten Notrufen aufgefordert, den erweiterten Zugang zur Notrufnummer 911 bis Ende November 2005 sicherzustellen oder die Dienste zu sperren.