Änderung des TKG scheitert im Vermittlungsausschuss
Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ist im Vermittlungsausschuss an der Blockade der Unionsfraktion gescheitert. Mit dem neuen Gesetz, das das Bundeskabinett Anfang Februar diesen Jahres verabschiedet hat, sollte insbesondere der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdienstenummern gestärkt werden. Auch bei der Nutzung sogenannter Kurzwahldienste sollten die Rechte der Verbraucher gestärkt und speziell der Schutz der Jugendlichen verbessert werden. Vorgesehen war auch die Verpflichtung zur Preisansage bei Call by Call-Verbindungen. Nach Aussage der SPD-Fraktion wurden angebotene Kompromisse von der Union abgelehnt.