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Rahmenbedingungen für VoIP veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat jetzt auf ihrer Homepage Eckpunkte zur regulatorischen Behandlung von Voice over IP (VoIP) veröffentlicht. Ebenso sind weitere Dokumente zu diesem Thema dort abrufbar. Die Regulierungsbehörde trägt damit der wachsenden Bedeutung von Internet-Telefonie Rechnung. „Es zeigt sich, dass ein erhebliches innovatives Potential vorhanden ist, das den Kunden nicht nur Kosteneinsparungen, sondern vor allem auch neue Dienste und die Kombination von Anwendungen eröffnet. Wir wollen die schon vorhandenen Entwicklungen fördern, indem wir allen Marktteilnehmern klare Rahmenbedingungen bei Zweifelsfragen geben“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Beispielsweise wird nun im Bereich der Nummerierung nach der Freigabe der (0)32er-Rufnummern endgültig klargestellt, dass Ortsnetzrufnummern technologieneutral für VoIP-Dienste genutzt werden können. Damit können VoIP-Anbieter zukünftig eigene Rufnummern beantragen, auch wenn sie nicht selbst Anschlussanbieter sind. Einschränkungen im Hinblick auf die nomadische Nutzung wird es im Bereich der Nummerierung nicht mehr geben.
Außerdem wurde zum Thema IP-Zusammenschaltung eine beratende Projektgruppe eingerichtet, die sich aus hochrangigen Telekommunikationsexperten zusammensetzt und bis Mitte 2006 die Grundlagen eines neuen Zusammenschaltungsregimes vorschlagen soll. Des Weiteren soll ein Aktionsplan über alle Aktivitäten rund um das Thema VoIP informieren.
Die Regulierungsbehörde will mit dieser Veröffentlichung der Entwicklung von Internet-Telefonie einen transparenten und verlässlichen regulatorischen Rahmen geben, damit der Verbraucher selbst über die Vor- und Nachteile von VoIP entscheiden kann. Gleichzeitig begrüßt die Bundesnetzagentur die wachsende Zahl der anbietenden Unternehmen als Chance für positive wettbewerbliche Impulse.
Beispielsweise wird nun im Bereich der Nummerierung nach der Freigabe der (0)32er-Rufnummern endgültig klargestellt, dass Ortsnetzrufnummern technologieneutral für VoIP-Dienste genutzt werden können. Damit können VoIP-Anbieter zukünftig eigene Rufnummern beantragen, auch wenn sie nicht selbst Anschlussanbieter sind. Einschränkungen im Hinblick auf die nomadische Nutzung wird es im Bereich der Nummerierung nicht mehr geben.
Außerdem wurde zum Thema IP-Zusammenschaltung eine beratende Projektgruppe eingerichtet, die sich aus hochrangigen Telekommunikationsexperten zusammensetzt und bis Mitte 2006 die Grundlagen eines neuen Zusammenschaltungsregimes vorschlagen soll. Des Weiteren soll ein Aktionsplan über alle Aktivitäten rund um das Thema VoIP informieren.
Die Regulierungsbehörde will mit dieser Veröffentlichung der Entwicklung von Internet-Telefonie einen transparenten und verlässlichen regulatorischen Rahmen geben, damit der Verbraucher selbst über die Vor- und Nachteile von VoIP entscheiden kann. Gleichzeitig begrüßt die Bundesnetzagentur die wachsende Zahl der anbietenden Unternehmen als Chance für positive wettbewerbliche Impulse.