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Entschädigung der Handy-Payment-Opfer wird begrüßt
Der Schritt der Mobilfunkanbieter T-Mobile und o2, betroffenen Kunden den durch das Handy-Payment entstandenen Schaden zu ersetzen, wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft begrüßt. "Diesem Beispiel sollten die anderen Mobilfunkunternehmen folgen, die dieses Geschäftsmodell zunächst ebenfalls praktiziert hatten", meinte Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium. "Schadenersatz ist die logische Konsequenz aus der Sperrung der Handy-Abos für alle Anbieter dieser Seiten", so Müller weiter.
Beim Handy-Payment wird der Zugang zu bestimmten Internetseiten nur gewährt, wenn der Nutzer die Rufnummer seines Mobiltelefons angegeben hat. Per SMS erhält man dann einen Zugangscode, der auf der Internetseite eingetippt werden muss. Dabei schließt man ein Abonnement ab, das erhebliche Folgekosten verursacht. Da oft nicht ersichtlich ist, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt, sind bereits viele Kunden auf diese Abzock-Masche reingefallen.
Beim Handy-Payment wird der Zugang zu bestimmten Internetseiten nur gewährt, wenn der Nutzer die Rufnummer seines Mobiltelefons angegeben hat. Per SMS erhält man dann einen Zugangscode, der auf der Internetseite eingetippt werden muss. Dabei schließt man ein Abonnement ab, das erhebliche Folgekosten verursacht. Da oft nicht ersichtlich ist, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt, sind bereits viele Kunden auf diese Abzock-Masche reingefallen.