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Verbraucherschutzministerium droht Telekom Bußgeld an

09.11.2005 von
Das Verbraucherschutzministerium hat der Deutschen Telekom mit einem Gesetz gegen "untergeschobene Kundenverträge" und Bußgeld gedroht. Damit reagiert das Bundesministerium auf Vorwürfe gegen die Telekom, bei ihren Kunden Vertragsänderungen ohne deren ausdrückliche Willenserklärung vorgenommen zu haben. Allein in Brandenburg sei dies in den vergangenen Monaten bei mehreren hundert Telekom-Kunden geschehen, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Über Call-Center würden dem Kunden ungefragt am Telefon neue Produkte angeboten. Anschließend werde dann direkt eine Auftragsbestätigung geschickt, auch wenn zunächst der Kunde zunächst nur Informationen wünschte.

"Wenn diese Vertragsänderungen durch untergeschobene Verträge nicht abnehmen, sondern noch zunehmen, dann ist meines Erachtens der Gesetzgeber gefordert", sagte der Staatssekretär im Ministerium, Alexander Müller, dem ZDF-Magazin "Frontal 21". "Dann muss im Gesetz sehr deutlich geregelt werden, dass nicht mehr auf Grund solcher Anrufe Vertragsänderungen zu Stande kommen. Dann müsste der Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in diesen Fällen mit Bußgeld bewehrt werden."

Staatssekretär Müller sieht sowohl die Telekom als auch die externen Call-Center in der Verantwortung. "Wir erleben in solchen Fällen immer wieder, dass die Verantwortung hin und her geschoben wird", sagte er. "In aller Regel stecken von beiden Seiten wirtschaftliche Interessen dahinter." Die einen wollten die Verträge zu ihren Gunsten verändern, die anderen an der Vertragsvermittlung verdienen. "Deswegen müssen beide dieses Vorgehen, das in der letzten Zeit drastisch zugenommen hat, unterlassen." Die Telekom wies die Vorwürfe gegenüber "Frontal 21" zurück.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Telekom bereits wegen der untergeschobenen Vertragsänderungen verklagt. "Es sind zwei Punkte rechtswidrig am Verhalten der Deutschen Telekom", erklärte Carel Mohn von der Verbraucherzentrale gegenüber "Frontal 21". "Zum einen ist es nicht zulässig, Verbraucher privat unerwünscht anzurufen und ihnen irgendetwas anzubieten." Bei den Anrufen sei zum anderen bereits das Interesse der Verbraucher an neuen Angeboten als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet worden. Das sei rechtswidrig.
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