100%
0%
T-Online darf vorerst nicht mit Telekom fusionieren
In einem Eilverfahren hat das Landgericht Darmstadt die Fusion der Deutschen Telekom und T-Online abgelehnt und so eine Eingliederung des Internetdienstleisters in den Mutterkonzern verhindert. Aus der Sicht der Richter stellt der sofortige Eintrag der Verschmelzung in das Handelsregister einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Kleinaktionäre dar. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte eine endgültige Entscheidung über die Fusion erst in ein paar Jahren fallen. Dies berichtet das Handelsblatt.
Die Kleinaktionäre hatten gegen die Verschmelzung von T-Online und der Telekom geklagt, da sie sich benachteiligt fühlten. Den Anteilseignern wurde ein Umtauschangebot für ihre Aktien von lediglich 8,99 Euro gemacht. Beim Börsengang der Deutschen Telekom vor fünf Jahren wurden noch 27 Euro je T-Aktie bezahlt. T-Online will das Urteil jetzt prüfen und wird voraussichtlich Beschwerde dagegen einlegen.
Die Kleinaktionäre hatten gegen die Verschmelzung von T-Online und der Telekom geklagt, da sie sich benachteiligt fühlten. Den Anteilseignern wurde ein Umtauschangebot für ihre Aktien von lediglich 8,99 Euro gemacht. Beim Börsengang der Deutschen Telekom vor fünf Jahren wurden noch 27 Euro je T-Aktie bezahlt. T-Online will das Urteil jetzt prüfen und wird voraussichtlich Beschwerde dagegen einlegen.