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Standards für Anbietervergleich bei Breitbandzugängen
Die Bundesnetzagentur hat jetzt Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte bei breitbandigen Netzzugängen veröffentlicht. Damit sollen dem Verbraucher objektive und vergleichbare Informationen zur Verfügung gestellt und gleichzeitig die Transparenz der angebotenen Leistungen gefördert werden. Qualitätskennwerte sind beispielsweise die Bereitstellungsfrist, die Termintreue und die Datenübertragungsrate.
Zugleich ruft die Bundesnetzagentur die Anbieter breitbandiger Internetzugänge zur freiwilligen Erhebung und Veröffentlichung der Qualitätskennwerte auf. "Ich appelliere an die Anbieter von DSL, die Qualitätskennwerte in ihrer Werbung als Differenzierungskriterium zu nutzen. Viele Kunde sind verunsichert, ob sie die versprochenen Bandbreiten in der täglichen Anwendung auch geliefert bekommen. Wir erhalten auch Beschwerden und Kritik, dass es an der nötigen Transparenz und Kontrollmöglichkeit fehlt. Jetzt besteht die Chance, durch freiwilliges Eingehen auf unsere Initiative dem Kunden wertvolle Informationen zu geben, die er wirklich benötigt und wissen will. Unser Weg, nicht nach neuen Gesetzen zu rufen, sondern auf die Marktkräfte zu setzen, ist auch ein Test, ob hiermit erfolgreich Qualitätswettbewerb gefördert werden kann", erklärt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verbrauchern rät der Regulierer, die Qualitätskennwerte zu vergleichen bzw. nachzufragen. "Qualität und Preis sind Schlüsselfaktoren in einem Wettbewerbsmarkt. Nach der Universaldienstrichtlinie der EU sind der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Qualität der Telekommunikationsdienstleistungen zugänglich zu machen. Endnutzer sollen durch die Veröffentlichung in die Lage versetzt werden, bewusste Entscheidungen zu treffen, sodass sie den Wettbewerb in ihrem Sinne beeinflussen können", so Kurth.
Die Standards findet man im Amtsblatt und auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Zugleich ruft die Bundesnetzagentur die Anbieter breitbandiger Internetzugänge zur freiwilligen Erhebung und Veröffentlichung der Qualitätskennwerte auf. "Ich appelliere an die Anbieter von DSL, die Qualitätskennwerte in ihrer Werbung als Differenzierungskriterium zu nutzen. Viele Kunde sind verunsichert, ob sie die versprochenen Bandbreiten in der täglichen Anwendung auch geliefert bekommen. Wir erhalten auch Beschwerden und Kritik, dass es an der nötigen Transparenz und Kontrollmöglichkeit fehlt. Jetzt besteht die Chance, durch freiwilliges Eingehen auf unsere Initiative dem Kunden wertvolle Informationen zu geben, die er wirklich benötigt und wissen will. Unser Weg, nicht nach neuen Gesetzen zu rufen, sondern auf die Marktkräfte zu setzen, ist auch ein Test, ob hiermit erfolgreich Qualitätswettbewerb gefördert werden kann", erklärt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verbrauchern rät der Regulierer, die Qualitätskennwerte zu vergleichen bzw. nachzufragen. "Qualität und Preis sind Schlüsselfaktoren in einem Wettbewerbsmarkt. Nach der Universaldienstrichtlinie der EU sind der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Qualität der Telekommunikationsdienstleistungen zugänglich zu machen. Endnutzer sollen durch die Veröffentlichung in die Lage versetzt werden, bewusste Entscheidungen zu treffen, sodass sie den Wettbewerb in ihrem Sinne beeinflussen können", so Kurth.
Die Standards findet man im Amtsblatt und auf der Homepage der Bundesnetzagentur.