100%
0%
Notruf auch über VoIP möglich
Die meisten Menschen benötigen den telefonischen Notruf glücklicherweise nur selten. Doch wehe dem, der im Falle einer Katastrophe keinen Zugriff auf ihn hat. Wer seine Telefondienste bereits komplett auf Voice-over-Internet-Protocol (VoIP) umgestellt hat oder dies in naher Zukunft vor hat, bekommt in dieser Hinsicht bei den meisten Anbietern von Internet-Telefonie-Lösungen ernsthafte Schwierigkeiten, da die Nummern 110 und 112 nicht angewählt werden können.
Sie berufen sich darauf, dass der Kunde bei T-DSL ohnehin einen Telekom-Telefonanschluss benötige und dann diesen oder eben sein Handy für Notrufe nutzen könne. Die Hürther Outbox AG verschafft Abhilfe: Als einer der ersten Anbieter in Deutschland überhaupt stellt sie mit 'SOS-Connect' ihren Reseller-Kunden ein neues Vorleistungsprodukt zur Verfügung, das die Terminierung von Notrufen zu allen Notruf-Leitstellen bundesweit ermöglicht. Verbraucher und Unternehmen erhalten auf diese Weise eine VoIP-Lösung, mit der endgültig die Mehrfachbelastung durch einen zusätzlichen Telefonanschluss entfällt.
Mittels einer ausgeklügelten API-Schnittstelle legt der VoIP-Anbieter seine Kundendaten im System der Outbox AG an. Diese ermittelt anschließend innerhalb von wenigen Minuten die notwendigen Informationen für die zukünftige Notruf-Terminierung und sendet an den Reseller eine so genannte Subscriber-ID. Mit Hilfe dieses Codes kann er dann Notrufe an das redundante System der Outbox AG leiten, die den Notruf bei der für den Endkunden zuständigen Leitstelle der Polizei oder Feuerwache sofort terminiert. "Mit unserem Produkt ist es allen VoIP-Anbietern möglich, die gesetzlichen Vorschriften für die Terminierung von Notrufen zu erfüllen", erläutert Outbox-Vorstand Mike Behrendt. "Ab sofort haben Anbieter keine Ausrede mehr, wenn sie die Notruf-Nummern nicht unterstützen."
Gemäß § 108 des Telekommunikationsgesetzes sind VoIP-Anbieter verpflichtet, für jeden Nutzer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten unter der in ganz Europa geltenden Notrufnummer 112 und den nationalen Notrufnummern bereit zu stellen. Ähnliche Auswirkungen wie beispielsweise in den USA sind in Deutschland bei einem Verstoß indes nicht zu erwarten. Dort hatte die Federal Communications Commission (FCC) von den Anbietern verlangt, sämtliche Kunden auf das Problem hinzuweisen. Verbraucher und Unternehmen, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist ihr Einverständnis mit der Einschränkung erklären, müssen mit einer Sperrung ihres Accounts rechnen. Der Präsident der Bundesnetzagentur vertritt demgegenüber stellvertretend für andere die Ansicht, dass die Notrufanforderungen an VoIP nicht dessen Erfolg in Frage stellen dürften.
Sie berufen sich darauf, dass der Kunde bei T-DSL ohnehin einen Telekom-Telefonanschluss benötige und dann diesen oder eben sein Handy für Notrufe nutzen könne. Die Hürther Outbox AG verschafft Abhilfe: Als einer der ersten Anbieter in Deutschland überhaupt stellt sie mit 'SOS-Connect' ihren Reseller-Kunden ein neues Vorleistungsprodukt zur Verfügung, das die Terminierung von Notrufen zu allen Notruf-Leitstellen bundesweit ermöglicht. Verbraucher und Unternehmen erhalten auf diese Weise eine VoIP-Lösung, mit der endgültig die Mehrfachbelastung durch einen zusätzlichen Telefonanschluss entfällt.
Mittels einer ausgeklügelten API-Schnittstelle legt der VoIP-Anbieter seine Kundendaten im System der Outbox AG an. Diese ermittelt anschließend innerhalb von wenigen Minuten die notwendigen Informationen für die zukünftige Notruf-Terminierung und sendet an den Reseller eine so genannte Subscriber-ID. Mit Hilfe dieses Codes kann er dann Notrufe an das redundante System der Outbox AG leiten, die den Notruf bei der für den Endkunden zuständigen Leitstelle der Polizei oder Feuerwache sofort terminiert. "Mit unserem Produkt ist es allen VoIP-Anbietern möglich, die gesetzlichen Vorschriften für die Terminierung von Notrufen zu erfüllen", erläutert Outbox-Vorstand Mike Behrendt. "Ab sofort haben Anbieter keine Ausrede mehr, wenn sie die Notruf-Nummern nicht unterstützen."
Gemäß § 108 des Telekommunikationsgesetzes sind VoIP-Anbieter verpflichtet, für jeden Nutzer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten unter der in ganz Europa geltenden Notrufnummer 112 und den nationalen Notrufnummern bereit zu stellen. Ähnliche Auswirkungen wie beispielsweise in den USA sind in Deutschland bei einem Verstoß indes nicht zu erwarten. Dort hatte die Federal Communications Commission (FCC) von den Anbietern verlangt, sämtliche Kunden auf das Problem hinzuweisen. Verbraucher und Unternehmen, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist ihr Einverständnis mit der Einschränkung erklären, müssen mit einer Sperrung ihres Accounts rechnen. Der Präsident der Bundesnetzagentur vertritt demgegenüber stellvertretend für andere die Ansicht, dass die Notrufanforderungen an VoIP nicht dessen Erfolg in Frage stellen dürften.