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Längere Kündigungsfristen bei E-Plus
Der Mobilfunkbetreiber E-Plus hat seine Kündigungsfristen verschärft. Ab dem 1. Januar 2006 müssen E-Plus- und Base-Kunden bei der Kündigung eine Frist von drei Monaten beachten. Bisher war die Kündigung mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende möglich.
E-Plus passt sich damit den Konditionen seiner Konkurrenten an. Die neuen AGBs werden sowohl für Neuverträge und Vertragsverlängerungen mit subventionierter Hardware als auch für Vertragsübernahmen oder beim Wechsel in einen anderen E-Plus-Vertrag gelten. Für die übrigen Bestandskunden gilt weiterhin die Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende.
E-Plus passt sich damit den Konditionen seiner Konkurrenten an. Die neuen AGBs werden sowohl für Neuverträge und Vertragsverlängerungen mit subventionierter Hardware als auch für Vertragsübernahmen oder beim Wechsel in einen anderen E-Plus-Vertrag gelten. Für die übrigen Bestandskunden gilt weiterhin die Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende.