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Für Handy-TV müssen GEZ-Gebühren gezahlt werden
Das Fernsehen mit dem Handy soll noch in diesem Jahr für mehr Umsatz bei den Mobilfunkbetreibern sorgen. Diese Hoffnung bekommt nun einen Dämpfer durch die GEZ. Die Behörde stellte auf Anfrage der Berliner Zeitung fest, dass es sich bei TV-tauglichen Handys um mobile Rundfunkempfangsgeräte handelt. Es bestehe "somit grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung", so die GEZ weiter. Der Inhaber eines TV-tauglichen Handys muss also monatlich 17,03 Euro an die GEZ zahlen.
Ab 1. Januar 2007 werden auch alle ans Internet angeschlossenen Computer und andere sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte gebührenpflichtig. Auch UMTS-Handys würden unter diese Abgabepflicht fallen. Dieser Auffassung ist die GEZ allerdings nicht. Ihrer Meinung nach stellt UMTS "keinen Empfang über Internet dar". Das entsprechende Gerät ist daher auch heute schon, also vor dem 1. Januar 2007, gebührenpflichtig", so die Behörde.
Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, müssen einige UMTS-Kunden damit rechnen, TV-Gebühren zahlen zu müssen. In der Regel liegt bei Handys zwar die sogenannte Zweitgerätefreiheit vor, dennoch müssten all jene, die bisher nur ein Radio angemeldet haben, für ihr UMTS-Handy Fernsehgebühren zahlen.