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Bundesnetzagentur widerruft Auskunft 11869
Die Bundesnetzagentur hat mit sofortiger Wirkung die Auskunftsrufnummer 11869 widerrufen. Als Grund nannte der Regulierer, dass unter dieser Nummer kein regulärer Auskunftsdienst betrieben und damit gegen die Nutzungs-bedingungen für Auskunftsrufnummern verstoßen wurde. Mit dem Widerruf ist der Betreiber nicht mehr zur Nutzung der Auskunftsnummer 11869 berechtigt.
Laut Bundesnetzagentur müssen Auskunftsdienste in der Lage sein, Rufnummern anzusagen und auch weiterzuvermitteln. Allerdings muss es möglich sein, dem Anrufer die Rufnummer anzusagen, zu der er vermittelt wird. Mit der 11869 wurden hingegen direkt Premiumdienste angeboten, deren eigentliche Rufnummern bei der Anwahl der Auskunftsnummer nicht angesagt wurden.
Laut Bundesnetzagentur müssen Auskunftsdienste in der Lage sein, Rufnummern anzusagen und auch weiterzuvermitteln. Allerdings muss es möglich sein, dem Anrufer die Rufnummer anzusagen, zu der er vermittelt wird. Mit der 11869 wurden hingegen direkt Premiumdienste angeboten, deren eigentliche Rufnummern bei der Anwahl der Auskunftsnummer nicht angesagt wurden.