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E-Plus verbietet klarmobil-Werbung
Wegen angeblich unlauterer Werbeaussagen hat der Düsseldorfer Mobilfunk-Netzbetreiber E-Plus beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Büdelsdorfer Discount-Anbieter klarmobil.de erwirkt. Das erst im September gegründete Büdelsdorfer Unternehmen prüft jetzt, sich dagegen zu wehren. In seinem ohne Anhörung der klarmobil.de ergangenen Beschluß untersagt das Gericht klarmobil.de einstweilig mit Aussagen wie „Kein E-Plus! Keine Versorgungslücken!“ oder „Telefonieren im besten Netz“ zu werben.
klarmobil.de hatte bislang für die netztechnischen Vorteile seines Discount-Tarifs mit dem Ergebnis eines Service-Checks des rheinisch-westfälischen TÜVs vom März 2005 geworben. Für klarmobil.de ist die von dem Düsseldorfer Netzbetreiber veranlasste einstweilige Verfügung lediglich ein Versuch, einen unliebsamen Wettbewerber in seiner Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen.
„Aus Sicht von E-Plus ist die Beanstandung nachvollziehbar“, gibt klarmobil.de-Geschäftsführer Hartmut Herrmann zu. „Immerhin ist der Düsseldorfer Netzbetreiber mit mehreren Marken im Discountgeschäft aktiv.“ klarmobil.de prüft jetzt seinerseits juristische Mittel.
klarmobil.de hatte bislang für die netztechnischen Vorteile seines Discount-Tarifs mit dem Ergebnis eines Service-Checks des rheinisch-westfälischen TÜVs vom März 2005 geworben. Für klarmobil.de ist die von dem Düsseldorfer Netzbetreiber veranlasste einstweilige Verfügung lediglich ein Versuch, einen unliebsamen Wettbewerber in seiner Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen.
„Aus Sicht von E-Plus ist die Beanstandung nachvollziehbar“, gibt klarmobil.de-Geschäftsführer Hartmut Herrmann zu. „Immerhin ist der Düsseldorfer Netzbetreiber mit mehreren Marken im Discountgeschäft aktiv.“ klarmobil.de prüft jetzt seinerseits juristische Mittel.