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EU äußert Vorbehalte gegen Telekom-Gesetz
Die Pläne der Bundesregierung, das neue Breitbandglasfasernetz (VDSL) der Deutschen Telekom vorerst gar nicht oder nur behutsam zu regulieren, stoßen bei der EU-Kommission weiter auf Kritik. Brüssel werde den Entwurf der Novelle des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) genau prüfen und in Gesprächen mit der Bundesregierung auf Anpassungen dringen, sagte ein Sprecher der EU-Kommissarin Viviane Reding der Financial Times Deutschland. "Wir sind skeptisch, ob der derzeitige Entwurf mit den EU-Regeln vereinbar ist."
Reding hält eine Regulierung für notwendig, um sicherzustellen, dass auch Telekom-Konkurrenten Zugang zu VDSL haben. Das Bundeswirtschafts-ministerium erwartet dagegen keine Schwierigkeiten mit der EU-Kommission und sieht die Bedenken Brüssels ausreichend berücksichtigt. Kommission und Bundesnetzagentur hatten sich im Dezember darauf geeinigt, eine behutsamere Regulierung dann zuzulassen, wenn es tatsächlich um den Aufbau "neuer Märkte" gehe. Sollte die Telekom dagegen mit VDSL lediglich den Wettbewerb auf bestehenden Märkten beeinträchtigen, dürfe VDSL nicht von der üblichen Regulierung ausgenommen werden. Im TKG sei dies nun festgeschrieben worden, sagte ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums.
Das TKG soll im April von Bundeskabinett beschlossen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Allerdings können der besondere Schutz von VDSL unter Umständen auch schon vor dem Inkrafttreten des TKG umgesetzt werden, betonte der Ministeriumsvertreter. Wegen der engen Formulierung des Gesetzestextes werde es in Zukunft schwierig sein, eine Regulierung neuer Infrastruktur durchzusetzen, meint Telekom-Experte Torsten Gerpott. "Es ist kaum vorstellbar, dass Brüssel kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, wenn der Entwurf Gesetz wird."
Reding hält eine Regulierung für notwendig, um sicherzustellen, dass auch Telekom-Konkurrenten Zugang zu VDSL haben. Das Bundeswirtschafts-ministerium erwartet dagegen keine Schwierigkeiten mit der EU-Kommission und sieht die Bedenken Brüssels ausreichend berücksichtigt. Kommission und Bundesnetzagentur hatten sich im Dezember darauf geeinigt, eine behutsamere Regulierung dann zuzulassen, wenn es tatsächlich um den Aufbau "neuer Märkte" gehe. Sollte die Telekom dagegen mit VDSL lediglich den Wettbewerb auf bestehenden Märkten beeinträchtigen, dürfe VDSL nicht von der üblichen Regulierung ausgenommen werden. Im TKG sei dies nun festgeschrieben worden, sagte ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums.
Das TKG soll im April von Bundeskabinett beschlossen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Allerdings können der besondere Schutz von VDSL unter Umständen auch schon vor dem Inkrafttreten des TKG umgesetzt werden, betonte der Ministeriumsvertreter. Wegen der engen Formulierung des Gesetzestextes werde es in Zukunft schwierig sein, eine Regulierung neuer Infrastruktur durchzusetzen, meint Telekom-Experte Torsten Gerpott. "Es ist kaum vorstellbar, dass Brüssel kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, wenn der Entwurf Gesetz wird."